Bad Wildbad hat nun ein Bademuseum
Kulturelles Angebot erweitert: Wer war alles schon zu Gast in der Stadt?
Bad Wildbad. Das Baden in den Thermen hat in Wildbad eine lange Tradition, teilt die städtische Touristik mit. Als erster prominenter Badegast wird der württembergische Graf Eberhard in der Gästechronik des Bades genannt. Eine Badegeschichte, die seines Gleichen sucht, könne Bad Wildbad vorweisen. Diese Historie wurde bereits vergangenes Jahr in Form von acht Spanndisplays im Dampfbad, im Museums-Bereich des Forums König-Karls-Bad, als Bademuseum aufgebaut und kann nun ab Montag 7. Februar, täglich kostenfrei zwischen 11 und 15 Uhr besichtigt werden.
„Ich freue mich über die kulturelle Erweiterung unseres Angebotes. Die Geschichte unserer Stadt auf einen Blick – kurz und prägnant vom Mittelalter bis in die Gegenwart zusammengefasst, ist informativ und attraktiv dargestellt“, freut sich Stefanie Dickgiesser, Geschäftsführerin der Touristik Bad Wildbad GmbH. „Das Bademuseum wird unseren interessierten Bürgern und Gästen einen Einblick in die Vergangenheit Bad Wildbads geben.“
Die Veranstaltungsabteilung der Touristik Bad Wildbad befasste sich mit der inhaltlichen Darstellung und Aufbereitung der geschichtlichen Daten der Tafeln. Die Tafeln informieren unter anderem über die Gästechronik, über das Baden im Mittelalter, über die Entwicklung der Enzanlagen von 1699 bis heute, über den Besuch diverser Förderer und Gäste in Wildbad sowie über die Entwicklung Wildbads ab 1850.
„Eine Darstellung der Geschichte Bad Wildbads war ein lang ersehnter Wunsch unserer Stadtführerinnen und Stadtführer und unseres Heimat- und Geschichtsvereins und lässt einen anderen Blick auf die Vergangenheit unserer Stadt zu. Es gibt bisher lediglich im Palais Thermal einige Informationen über das Baden in Bad Wildbad – diese sind aber leider nicht frei zugänglich und nur in Verbindung mit einem Eintritt erlebbar“, informiert Stefanie Dickgiesser weiter.
Für den Besuch gilt die 2G-Regel sowie eine Aufnahme der Kontaktdaten, je nach geltender Corona Verordnung.
