Bargeld im fünfstelligen Bereich: Ältere Frau aus Pforzheim wird Opfer von Betrügern
Pforzheim. Bargeld im unteren fünfstelligen Bereich haben bislang unbekannte Täter am vergangenen Freitag im Stadtteil Buckenberg erbeutet, als sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten.
Nach den bisherigen Erkenntnissen erhielt eine ältere Frau am vergangenen Freitag gegen 13.30 Uhr einen Anruf von ihrer vermeintlichen Tochter sowie einem angeblichen Polizeibeamten, so die Polizei. Der Frau wurde demnach mitgeteilt, dass die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe sollte die ältere Frau eine Kaution bezahlen.
Daraufhin soll die Frau gegen 15 Uhr vor ihrer Haustüre im östlichen Bereich des Stadtteils einem vermeintlichen Notar Bargeld in einem unteren fünfstelligen Bereich übergeben haben, so die Polizei. Der geschätzt 30 Jahre alte Mann war wohl ungefähr 1,70 bis 1,75 Meter groß, sprach gebrochen Deutsch und entfernte sich zunächst fußläufig vom Wohnhaus. Er trug einen dunklen drei-Tage-Bart und eine Mütze. Er führte einen hellen Rucksack bei sich.
Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche die Übergabe des Geldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 1864444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.
Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:
- Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft, vermitteln eine trügerische Sicherheit.
- In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte Verfahrensweise "gegen Kaution auf freien Fuß" nicht! Von Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.
