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Enzkreis -  18.07.2022
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Bei Verstößen drohen Bußgelder: Kein Grünschnitt von auswärts auf den Häckselplätzen im Enzkreis

Enzkreis. Immer wieder liefern Menschen auf den Häckselplätzen des Enzkreises Grünschnitt außerhalb der Öffnungszeiten oder von auswärts an - so zum Beispiel aus Pforzheim. Doch das kann Folgen haben.

„Mit 31 Häckselplätzen bieten wir ein dichtes Netz von Abgabestellen für Baum- und Strauchschnitt sowie Grüngut“, beschreibt Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft, in einer Pressemitteilung das nach seiner Auffassung gute Entsorgungsangebot des Enzkreises. Leider bereiteten jedoch immer wieder Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten sowie Anlieferungen, die nicht aus dem Enzkreis kommen, Probleme. Dabei seien die Bedingungen klar definiert und auf Schildern bei den Häckselplätzen nachzulesen: Die Anlieferungszeiten sind demnach Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 7 bis 18 Uhr. Angeliefert werden darf nur holziges, brennbares Material wie Baum- und Strauchschnitt aus dem Enzkreis – und nicht etwa aus Pforzheim. Das gelieferte Material wird gehäckselt und beispielsweise in Biomasseheizwerken verbrannt. Außerdem wird in Containern Grüngut wie Rasenschnitt, Moos oder Laub gesammelt und später verwertet. Küchenabfälle und kompostierbares Kleintierstreu gehörten in die Biotonne oder auf den Kompost. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben könnten laut Abfallwirtschaftssatzung für Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten, von außerhalb des Enzkreises sowie für Falschanlieferungen Bußgelder verhängt werden.

Autor: pm