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Karlsbad -  20.10.2025
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Bei sieben Gegenstimmen: Karlsbad hat ab 2026 auch eine Katzenschutzverordnung

Karlsbad. Das Thema „Katzenschutzverordnung“ macht auch vor Karlsbad nicht halt. Zweck einer solchen Rechtsverordnung ist es, den Schutz freilebender Katzen in Gebieten mit geballtem Aufkommen zu gewährleisten. Es geht darum, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder gar zu verbieten. Für die Gemeinde Karlsbad bedeute dies, die „Population einzudämmen“, so Jürgen Augenstein, stellvertretender Leiter des Hauptamtes. „Vier Fundkatzen in vier Wochen“ machten deutlich, dass dringend Handlungsbedarf bestehe. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine solche Verordnung.

Large group of homeless kittens in a city street near the house
Die Gefahr, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert vermehren, ist ohne Eingreifen von außen oft groß. Karlsbad hat deshalb ab 2026 auch eine Katzenschutzverordnung. Foto: Victoria - stock.adobe.com

Zukünftig müssen Besitzerinnen und Besitzer freilaufender Halterkatzen dafür Sorge tragen, dass die Tiere kastriert und registriert sind. Ein Vorlauf von sechs Monaten verschafft genügend Zeit, die Vorgaben zu erfüllen, am 1. Mai 2026 tritt die Verordnung dann in Kraft. Bei fehlender Kastration einer aufgefundenen registrierten Katze werden Katzenhalterinnen und -halter aufgefordert, diese zu veranlassen.

Sollte ein Tier weder gekennzeichnet noch kastriert sein, leitet die Gemeinde die Maßnahmen in die Wege. „Die Unterbringung einer aufgefundenen Katze kostet uns stolze 840 Euro in 28 Tagen, eine Kastration hingegen nur 250 Euro“, führte Augenstein weiter aus. Aber nicht nur die Kosten seien ein wesentlicher Faktor. „Die Entlastung der Tierheime, der Schutz der Ökosysteme und nicht zuletzt die Gesundheit der Katzen selbst, machen diese Maßnahmen erforderlich“, betonte Bürgermeister Björn Kornmüller. Simone Rausch (Grüne) und Heike Christmann (Freie Wähler) bedankten sich für die schnelle Umsetzung, sie hielten „die Verordnung für längst überfällig“. Ganz anderer Meinung war Günter Denninger (CDU). „Ich erachte die Voraussetzungen als nicht erfüllt, von daher ein ganz klares Nein zur Verordnung – wir bauen hier unnötig Bürokratie auf.“ Am Ende beschloss der Rat mit sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung den Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Karlsbad.