Betrug in 90 Fällen: Polnische Pflegekraft muss ins Gefängnis
Enzkreis. Wegen Betrugs in 90 Fällen ist eine polnische Pflegekraft vor dem Pforzheimer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zwischen Juni 2017 und April 2018 soll die Polin eine Geschädigte aus dem Enzkreis um mindestens 94.500 Euro betrogen haben.
Während Staatsanwalt Christian Lingenfelder am ersten Verhandlungstag lediglich die Anklageschrift verlesen hat, legte die Angeklagte am Freitag über ihre Anwältin Susanne Burkhardt ein Geständnis ab. Demnach räumte sie den Vorwurf ein und bedauerte die Tat. Mit 16 Jahren kam die heute 43-jährige Polin nach Deutschland und arbeitete etliche Jahre in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Deggendorf und später über eine Zeitarbeitsfirma im Pflegebereich. Laut einem Kommissar soll die Polin in Ravensburg bereits mit einem ähnlichen Verhaltensmuster aufgefallen sein. Sie soll eine Geschädigte in 47 Fällen um rund 200 000 Euro betrogen haben.
Wie auch im aktuellen Fall nannte die Frau unterschiedliche Vorwände um an Geld zu gelangen und versprach die baldige Rückzahlung mit der Hilfe eines angeblichen Erbes. „Immer wieder fiel in den Überweisungen der Verwendungszweck Krankenhausaufenthalt“, so der Polizeibeatme. Allerdings habe es derartige Quittungen für etwaige Zahlungen nie gegeben. Im Enzkreis-Fall wurde der Ehemann der Geschädigten auf die Zahlungen aufmerksam. Die Geschädigte weigerte sich zum damaligen Zeitpunkt eine Anzeige zu erstatten. Hierbei sollen die ersten Zahlungen auf freiwilliger Basis geflossen sein.
Laut dem Beamten soll es insgesamt um 170 000 Euro gehandelt haben. Die Geschädigte ging so weit, dass sie Kredite aufnahm und diese an die Angeklagte weitergab. Rückzahlungen soll es bis zum heutigen Tag keine gegeben haben. Während der Verhandlung verwies Anwältin Susanne Burkhardt auf ein „besonderes Verhältnis“ zwischen der Angeklagten und der Geschädigten. „Meiner Mandantin ist es deshalb sehr schwer gefallen ein Geständnis abzulegen“, so Burkhardt. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Staatsanwalt Lingenfelder sprach dagegen von einem „dreisten Vorgehen“ und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass es sich um gewerbsmäßigen Betrug handelt. Der Angeklagten hielt er die gezeigte Reue zugute. „Mit dem Glauben an die hanebüchenen Geschichten war die Geschädigte an der Tat nicht gänzlich unschuldig“, so Weik. Dennoch wurde der Tatvorwurf bestätigt und neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz von 94.500 Euro an.