Bis zu 40 Prozent der Tierarten vom Aussterben bedroht: Das tut man im Enzkreis dagegen
Enzkreis. Durch die Zerschneidung der Landschaft, eine massive Versiegelung, zu intensive Landwirtschaft und natürlich den Klimawandel sind viele Tiere auch gerade in unseren Breiten vom Aussterben bedroht. „Aktuell stehen 30 bis 40 Prozent aller in Baden-Württemberg vorkommenden Arten auf der sogenannten „Roten Liste“, die den Gefährdungsgrad für sie angibt“, weiß Thomas Köberle, Geschäftsführer des Landschaftserhaltungsverbands Enzkreis (kurz LEV), dessen Vereinsziel die Beratung und Organisation von Naturschutzmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der heimischen Kulturlandschaft ist. Bei ihm können sich Kommunen, aber auch Vereine und Landwirte Informationen zum Artenschutz holen.
„Um dem großen Artenschwund entgegenzuwirken, hat der Landtag im Juli vergangenen Jahres das Biodiversitätsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht“, sagt Köberle. Dieses sieht unter anderem vor, dass bis zum Jahr 2030 ein landesweiter Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche aufgebaut werden soll. „Der Begriff „Biotopverbund“ steht dabei für ein intaktes Netzwerk der Natur, bei dem die Lebensräume von Tieren und Pflanzen so miteinander verbunden sind, so dass diese wandern und sich genetisch austauschen können, um die biologische Vielfalt und damit auch die menschliche Lebensgrundlage zu erhalten“, erläutert Köberles Mitarbeiterin Anja Gellert. Die studierte Biologin ist als Biotopverbundmanagerin seit diesem Jahr beim LEV tätig und steht den Gemeinden als Ansprechpartnerin für die Umsetzung des Biotopverbundes im Kreis zur Seite.
In dieser Funktion hat Gellert inzwischen begonnen, das Projekt den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Enzkreis vorzustellen und sie über mögliche Maßnahmen zu informieren. „Kommunen können zum Beispiel eine 90-prozentige Förderung für die Erstellung eines kommunalen Biotopverbundplanes erhalten“, erklärt Gellert. „Dieser Plan gibt ihnen einen Überblick über den Zustand der Natur im Gemeindegebiet und liefert wertvolle Daten zu möglichen Ausgleichsflächen, die für eine vorausschauende Entwicklung von Bauflächen nötig sind“, beschreibt die Expertin die Vorteile für teilnehmende Kommunen.
Außerdem seien bis zu 70 Prozent der Kosten für Maßnahmen wie die Sanierung von Trockenmauern oder auch das Anlegen von Amphibientümpeln förderfähig. Doch Gellert hat nicht nur die Gemeinden im Fokus. Sie berät ebenso Landwirte, Vereine und Verbände sowie Privatpersonen zu deren Möglichkeiten im Rahmen des Projektes. Insbesondere für Landwirte bringe der Biotopverbund keine Einschränkungen mit sich, wie die Expertin ausdrücklich betont. Landwirte können auf komplett freiwilliger Basis vom Programm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) förderfähige Flächen mit einbeziehen. So können Flächen im Biotopverbund Kompensationsflächen, Refugialflächen oder ökologische Vorrangflächen sein. Beispiele sind die Grünlandextensivierung wie auch ein höherer Anteil an beweideten Flächen oder Ackerblühstreifen. Auch für Privatpersonen, Vereine oder Verbände sieht sie vielfältige Möglichkeiten, sich für den Artenschutz einzusetzen. enz