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Heimsheim -  02.02.2026
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Blutige Attacke in der JVA Heimsheim: Mann schlitzt Mithäftling den Hals auf

Heimsheim. Ein Mann soll in der JVA Heimsheim einem Mithäftling den Hals aufgeschnitten haben, der überlebte knapp. Jetzt muss er sich vor dem Karlsruher Landgericht dafür verantworten.

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Das Opfer wurde stark blutend in seiner Zelle im Heimsheimer Gefängnis gefunden. Der 60-Jährige überlebte knapp. Foto: Röhr

Nur kurz zog der hagere 60-Jährige auf dem Flur des Karlsruher Landgerichts seinen Jackenkragen herunter. Die Narbe an seiner linken Halsseite ist auch im Vorbeigehen und knapp eineinhalb Jahre nach der Tat gut zu sehen. Am Abend des 5. Septembers 2024 soll der Mann in der Heimsheimer JVA vom Mitinsassen Mats R. (Name geändert) fast umgebracht worden sein. Dafür muss sich der heute 32-Jährige seit Montag vor einem Karlsruher Schwurgericht unter Vorsitz von Fernando Sanchez-Hermosilla verantworten. Laut der von Oberstaatsanwalt Nils Gertler vorgetragenen Anklage, soll R. an besagtem Abend die Zelle des Opfers betreten, ihn zunächst niedergeschlagen und dann einen scharfen Gegenstand – „vielleicht ein angeschliffener Dosendeckel“ – durch den Hals gezogen haben. Der 60- Jährige erlitt eine rund zwölf Zentimeter lange Schnittwunde, welche vom Kehlkopf links am Hals entlang führte. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. 

Vier Liter Spenderblut

Der erste Zeuge war gleich das 60-jährige Opfer selbst, der erst vor wenigen Wochen aus der Haft entlassen worden war. Seiner Schilderung nach saß er während der Flügelfreizeit – in dieser Zeit können die Häftlinge in einem Gefängnisflügel kochen, duschen oder sich anderweitig beschäftigen – in seiner Zelle und sah Fern. Alle Zellentüren sind während dieser Zeit geöffnet; die Häftlinge haben auch keine Möglichkeit, diese abzuschließen.

Gegen 20 Uhr soll ein Mithäftling, den Angeklagten konnte der Zeuge am Montag nicht klar als diesen identifizieren, seine Zelle betreten haben. Dieser habe ihn zunächst darauf angesprochen, dass er von außen Geld zum Einkaufen überwiesen bekommen habe, was der 60-Jährige verneinte. Dann habe der Mann ihm von der Seite gegen den Kopf geschlagen und er ging zu Boden. Dann habe er Nässe an Hals und Brust gespürt. Er sei zum Spiegel in seiner Zelle gegangen, wo er das Blut gesehen und sich im Anschluss mit einem Handtuch die Wunde zugepresst habe. Den Notknopf in der Zelle habe er es aber nicht mehr erreicht. Einige Minuten später betrat ein Justizbeamter die Zelle und fand den Mann. Dass er überlebte, war wohl Glück: Der 60-Jährige nimmt nach eigener Aussage Blutverdünner – und erhielt bei der Versorgung der Wunde und im Not-OP vier Liter Blut.

Einblick in Haftalltag

Im Anschluss schilderte der Heimsheimer Justizbeamte, welcher das Opfer fand, den Abend. Demnach war er zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt mit einem anderen Häftling im Krankenrevier. In dieser Zeit sei kein anderer Justizler auf dem Stockwerk gewesen – und 20 Häftlinge somit im Wesentlichen allein. Als er zurückkehrte, habe er gegen 20.15 Uhr einen Rundgang gemacht. Dabei sei ihm aufgefallen, dass die Zellentür des 60-Jährigen geschlossen und von außen verriegelt war. Dies sei mechanisch einfach möglich, indem man den außenliegenden Türgriff nach oben dreht. Daraufhin öffnete er die Tür, fand den blutüberströmten Mann und „hat um 20.18 Uhr den Alarmknopf gedrückt“. Wie er und zwei weitere Justizbeamte schilderten, lief daraufhin eine ganze Kette an Ereignissen an. Hinzugekommene Justizler schlossen die anderen Häftlinge ein, es wurde sich um den Verletzten gekümmert und für dessen Aufenthalt im Helios Klinkum Wachen abgestellt. Der Angeklagte selbst will in diesem Gewühl keinem besonders aufgefallen sein.

Die Zeugenaussagen lenkten die Verhandlung allerdings auf ein mögliches Tatmotiv: den Haftgrund des späteren Opfers. Der saß wegen Kinderpornografie ein, ist aber inzwischen wieder auf freiem Fuß. Offiziell gewusst habe das keiner der Mitinsassen, aber in einer JVA seien viele Gerüchte unterwegs, sagt einer der Justizbeamten. Einige Häftlinge – allerdings nicht der Angeklagte – hätten ihm gesagt, „dass der weg gehört“. Oberstaatsanwalt Gertler wollte daraufhin wissen, wie das zu verstehen sei: „Weg aus diesem Flügel, weg aus diesem Gefängnis oder weg von dieser Welt.“ „Weg von dieser Welt“, antwortete der Beamte.

Ob der Haftgrund des Opfers Thema des der Tat vorangegangenen Streits gewesen sei, dazu gab es am Montag widersprüchliche Aussagen. Der 60-Jährige hat verschiedenen Beamten hierzu wohl Unterschiedliches geschildert. Der Angeklagte selbst schweigt am ersten Verhandlungstag, der Prozess wird am Mittwoch in Karlsruhe fortgesetzt.

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