Bluttat in Tiefenbronn: Schreckliche Bilder auf Video - Presse muss bei Prozess draußen bleiben
Tiefenbronn-Mühlhausen. Es müssen schreckliche Bilder gewesen sein: Am dritten Verhandlungstag im Prozess um den Tiefenbronner Familienmord schauten sich die Prozessbeteiligten die Videoaufnahmen der Bluttat an. Überwachungskameras hatte der Angeklagte aus Sicherheitsgründen nämlich überall in seinem Mühlhausener Anwesen installiert. Die Presse muss aus Pietätsgründen draußen bleiben – aber auch viele weitere Aspekte der Verhandlung finden überraschend hinter verschlossenen Türen statt.
So zum Beispiel die Gutachten der beiden vom Gericht bestellten Psychiater. Diese schätzen aus gemeinsamen Gesprächen und den Indizien aus dem Prozess den Geisteszustand des Angeklagten ein. Damit geht auch die Schuld- und Zurechnungsfähigkeit für die Tat einher. Wichtige Grundlagen für das Urteil also, das am Dienstag erwartet wird. Die Öffentlichkeit darf bei den Ausführungen allerdings nicht mithören.
Der Grund: Wenn es um eine mögliche psychiatrische Unterbringung des Angeklagten geht, kann die Öffentlichkeit laut Gesetz von der Sitzung ausgeschlossen werden. Und so wollte es Richter Leonhard Schmidt im vorliegenden Fall. In einer knappen Begründung stellte er die „persönlichen Interessen“ des Angeklagten über das „berechtigte Interesse“ der Öffentlichkeit.
Eine Frage, die noch nicht geklärt werden konnte, dreht sich um den Selbstmordversuch des 61-jährigen Angeklagten. Nachdem dieser seinem achtjährigen Sohn und seiner 38-jährigen Frau am 25. Mai 2019 zuhause die Kehle durchgeschnitten hatte, trank er einen zuvor gemixten Cocktail aus Schlaftabletten und Whisky. Währenddessen konnte sein elfjähriger Sohn, den er mit dem Küchenmesser schwer am Hals verletzt hatte, fliehen.




Ernsthafter Suizidversuch?
Die Rechtsmedizin stellte fest, dass die Menge der Tabletten für einen Tod allerdings nicht ausreichend war. Mit anderen Worten: Auch wenn die Polizei den Mann nicht eine halbe Stunde nach der Tat bewusstlos im Bett aufgefunden hätte, wäre er wieder von selbst erwacht. Wie ernsthaft der Suizidversuch war, konnte die Rechtsmedizinerin im Zeugenstand nicht mit Sicherheit beantworten.
Was sie nach der Obduktion der Leichen aber sicher sagen konnte, war, dass beide Söhne als auch die Frau beim Angriff heftig Widerstand geleistet hatten. Die Frau raffte sich nach mehreren Stichen sogar noch einmal auf, um ihrem Sohn zu Hilfe zu kommen.