Corona-Party in Knittlingen: Einspruch gegen Bußgeld bleibt erfolglos
Knittlingen/Maulbronn. Mit einem Video im Internet hat alles begonnen. Darauf zu sehen war im Dezember 2020 eine fröhlich feiernde Menschen-Gruppe in einem Knittlinger Lokal – und das, obwohl seinerzeit strenge Corona-Beschränkungen herrschten und sich die Gastronomie im Lockdown befand.
Eingebracht hat dies dem Veranstalter des Treffens, Friedemann Mack, ein Bußgeld von 6.000 Euro. Mack legte über seine Anwältin Einspruch gegen den Bescheid ein mit der Begründung, es habe sich bei dem Treffen um eine religiöse Zusammenkunft gehandelt.
Dieser Argumentation folgte der Maulbronner Richter Sebastian Kreiner allerdings nicht, wies den Einspruch zurück und ordnete nun an, dass die 6.000 Euro Strafe zu zahlen sind.
