Dank Bundesgerichtshof: zweite Chance im Calmbacher Cannabis-Fall
Tübingen/Bad Wildbad-Calmbach. Das Landgericht hat einen Mann wegen Handel mit Drogen zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Nun steht er in Tübingen wieder vor dem Kadi und hofft auf mildere Strafe.
Der Fall war filmreif. Ein reicher Kanada-Heimkehrer, von einem falschen Freund um seinen vergrabenen Goldschatz gebracht, hatte auf seinem Bergbauernhof im Nordschwarzwald begonnen, im großen Stil Cannabis anzubauen. Zwei Geschäftsleute aus Calmbach sollten den Stoff von der Plantage verkaufen. Einer von ihnen war dann einem Lockvogel des Landeskriminalamts (LKA) auf den Leim gegangen.
Beim fingierten Kauf von 20 Kilogramm Marihuana gegen 100.000 Euro in Bar auf einem Parkplatz nahe der Schwarzwaldhochstraße am Kniebis wurde der Mann dann verhaftet. Das Trio flog auf. Rund 440.000 Euro Gesamtgewinn hatten die drei Angeklagten laut Staatsanwaltschaft bis dahin schon aufgeteilt. Nach einem gerichtlichen Deal war der geständige Autohändler im Prozess vor gut einem Jahr mit einer relativ milden Strafe von zweieinhalb Jahren Haft davongekommen.
Als minderschwerer Fall konnte die Sache schon der schieren Menge wegen zunächst nicht durchgehen, wohl aber hatten viele Milderungsgründe für den Angeklagten gesprochen. Jetzt stand er erneut vor dem Tübinger Landgericht, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seinem Revisionsantrag stattgegeben hatte.
Der BGH hat den Sachverhalt, Schuldspruch und das Urteil zwar in der Sache rechtskräftig bestätigt, will aber den fünffachen Rauschgifthandel als eine zusammenhängende Tat bewertet wissen und legte der neuen Schwurgerichtskammer unter Vizepräsidentin Manuela Haußmann dezent eine Strafminderung nahe.
Kritik am LKA
Das lässt sich durchaus als Kritik an den Undercover-Methoden des LKA deuten. Schon im ersten Prozess spielte die Frage eine Rolle, ob die Ermittler die angeklagte Haupttat nicht nur initiiert hätten, um an den Cannabis-Pflanzer und an sein Dealer-Netz zu kommen, sondern sie womöglich sogar unrechtmäßig provoziert haben.
Der zweite Dealer hatte sich im ersten Prozess zunächst einem Karlsruher Staranwalt anvertraut, der die Kammer mit Verfahrenskniffen und Befangenheitsanträgen provozierte, auf eine zu dünne Beweislage spekulierte und die gegen ein Geständnis angebotene Verständigung ablehnte.
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