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Maulbronn -  11.09.2026
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Ehefrau nach Streit eingesperrt: Gericht in Maulbronn lässt Milde walten

Maulbronn. Nach einem Streit hatte der Angeklagte im Juli seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Mühlacker eingeschlossen. Dass es für diese Tat vor dem Amtsgericht Maulbronn mit einer Arbeitsauflage bei einem Warnschuss blieb, dürfte er seiner Frau zu verdanken haben. Am 14. Juli dieses Jahres soll der 36-Jährige seiner Ehefrau nicht nur einen Seitensprung offenbart, sondern ihr zugleich mitgeteilt haben, dass er ihr auch künftig nicht treu sein wolle. Was für den Angeklagten offenbar nicht automatisch bedeutet, dass seine Ehefrau ihm den Laufpass geben oder sich mit ihrem Bruder über seinen Fehltritt austauschen darf. An drei Tagen soll er ihr gedroht haben, sie zu töten, wenn sie sich scheiden ließe oder Außenstehenden ihr Leid klage. Am 16. Juli schließlich soll er die Ehewohnung in Mühlacker verlassen und seine Frau eingesperrt haben. Zwei Stunden später rückte die Polizei an und befreite die 30-Jährige.

Vor dem Amtsgericht Maulbronn hat sich ein Mann wegen versuchter Nötigung und Freiheitsberaubung verantworten müssen.
Vor dem Amtsgericht Maulbronn hat sich ein Mann wegen versuchter Nötigung und Freiheitsberaubung verantworten müssen. Foto: Wewoda

So zumindest hatte es die Polizei ermittelt und so hatte es dann auch Staatsanwalt Christian Schwab am Donnerstag vor dem Amtsgericht Maulbronn als versuchte Nötigung und Freiheitsberaubung angeklagt.

Der Mann aus Afrika erzählte eine ganz andere Geschichte und schob die Schuld an dem Zwist seinem Cousin in die Schuhe. Der Cousin habe ihn verdächtigt, mit dessen Ehefrau ein Verhältnis zu haben. Diesen Verdacht habe der Cousin seiner Ehefrau telefonisch gesteckt. Statt ihn, ihren eigenen Mann, mit seiner vermeintlichen Liebschaft mit der Gattin des Cousins zu konfrontieren, habe seine Frau mit ihrem Bruder hinter seinem Rücken über seine angebliche Untreue geredet. „Ich hatte nie eine Affäre“, beteuerte er. Er sei wütend darüber gewesen, es sei zum Streit gekommen, und ja, er habe seine Frau auch in der Wohnung eingesperrt und beide Schlüssel mitgenommen.

Die Freiheitsberaubung verkaufte er dem Gericht indes als Verantwortungsbewusstsein eines Vaters. Er habe verhindern wollen, dass die Mutter dreier Kinder ihr schlafendes Baby allein lässt. Und überhaupt hätte sie jederzeit über den Balkon die Wohnung verlassen können. Die Todesdrohungen wischte er mit Verweis auf Redewendungen in seiner Heimat vom Tisch. „Bei uns in Afrika sagt man das so: ‚Wenn du das und das nicht machst, werde ich dich töten‘“, übersetzte die Dolmetscherin die Aussage des Angeklagten aus dem Französischen.

Damit erschloss sich weder, warum der Angeklagte seine Frau eingesperrt hatte, noch warum diese die Polizei zu ihrer Befreiung rufen musste. War der Fluchtweg über den Balkon doch verschlossen, wie es im Ermittlungsbericht vermerkt war? Die Ehefrau lieferte keine Antworten. Sie berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schwieg.

Angesichts der verworrenen und schwer aufzuklärenden Situation stellte Richter Rüdiger Grimm mit Einverständnis von Staatsanwalt Christian Schwab und Verteidigerin Regina Schwager-Feger das Verfahren vorläufig ein. „Sobald Sie 40 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet haben, ist die Sache vom Tisch“, redete Grimm dem Mann ins Gewissen, die Chance nicht zu vertun. Der Warnschuss könnte angekommen sein. „Ich möchte mich bei Gericht entschuldigen für alles, was passiert ist“, sagte er und versicherte: „Ich will meine Frau nicht töten.“

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