Gemeinden der Region
Calw -  17.02.2020
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Einigung erzielt: Künftig sollen S-Bahnen von Calw nach Stuttgart fahren

Calw/Weil der Stadt. Calw wird aus Richtung Weil der Stadt - über die Verbandsgrenze hinweg - an das Stuttgarter S-Bahn-Netz angeschlossen. Die Projektpartner einigten sich am Montag auf die Eckpunkte des gemeinsamen Vorhabens. 

Die Bahn für die Verbindung von Weil der Stadt über die Verbandsgrenze hinaus bis nach Calw ist nun frei, das verkündeten Verkehrsminister Winfried Hermann, Dr. Nicola Schelling (Regionaldirektorin des Verbands Region Stuttgart), Helmut Riegger, (Landrat für den Landkreis Calw), Roland Bernhard (Landrat für den Landkreis Böblingen) und Wolfgang Faißt (Bürgermeister der Stadt Renningen) nach der Unterzeichnung des Eckpunktepapiers. 

Fokus auf schnelle Umsetzung

Der Fokus der Projektpartner liege darauf, die Württembergische Schwarzwaldbahn ohne Elektrifizierung so schnell wie möglich wiederzubeleben. In der Frage emissionsfreier Antriebe würden zügig Gespräche zwischen dem Verkehrsministerium und dem Zweckverband aufgenommen, so Hermann. Es solle am Stufenkonzept vom 19. Juni 2015 festgehalten werden. Im Rahmen der zweiten Stufe sei die Einbindung der Strecke in das S-Bahn-Netz geplant. Laut des Verkehrministeriums werden gerade Konzepte für eine Verlängerung der Linie S6 für die Einbindung in die Express-S-Bahn ausgearbeitet.

Der Einigung hätte die Kompromissbereitschaft der Beteiigten zugrundegelegen, heißt es weiter. Die Stadt Renningen, die eine Klage gegen die Wiederbelebung der Bahnstrecke erhoben hatte, ziehe diese zurück. Im Gegenzug werde in der ersten Betriebsstufe der geplanten Express-S-Bahn auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt zwischen Renningen und Weil der Stadt Vorrang eingeräumt. Baden-Württemberg werde die Kosten der Betriebsleistungen für die S-Bahn zwischen Weil der Stadt und Calw im Umfang des üblichen Landesstandards übernehmen, so das Verkehrsministerium. 

Finzierung durch Bund unterstützt 

Zudem setze sich das Land dafür ein, dass die Ausbaustufen mit Finanzmitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG) gefördert werden. Diese Möglichkeit ergebe sich durch die neue Gesetzgebung des Bundes, die die finanzielle Belastung der Projektpartner bei der Infrastrukturfinanzierung senkt, da die Fördertatbestände "Reaktivierung" und "Elektrifizierung" in das Förderprogramm aufgenommen und mit bis zu 90 Prozent förderfähig seien. Minister Hermann bekräftigte: „Diese Möglichkeit lassen wir nicht ungenutzt. Wir werden die fachlichen Detailfragen zu Betrieb und Infrastrukturfinanzierung in den nächsten Wochen konstruktiv fortführen. Jetzt ist die Zeit, die Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium zum neuen Bundes-GVFG aufzunehmen.“ Er freue sich über die Unterzeichnung des Eckpunktepapiers - und den so erlangten Durchbruch. Diskussionsthema seien auch Fragen des Naturschutzes gewesen. Dank der Gesetzesänderung könne die Anbindung an die Region Stuttgart, beispielsweise über die Express-S-Bahn, verbessert werden. So gesehen hätte der langwierige Prozess dem Bahnprojekt unerwartet sogar noch einen Vorteil gebracht.

Autor: pm