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Eutingen -  22.06.2026
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Eltern-Taxi: Vater erhält Geldstrafe wegen Angriffs auf Eutinger Vollzugsbeamtin

Eutingen. Der Führerschein ist weg. Für die Dauer von drei Monaten kann der wegen Angriffs auf eine Vollstreckungsbeamtin angeklagte 33-Jährige keinen neuen beantragen. Außerdem hat er eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 5500 Euro zu bezahlen.

Justizia im Gegenlicht
Unter anderem den Führerschein abgeben muss ein Mann, der vor einer Eutinger Schule eine Ordnungsdienst-Mitarbeiterin angegriffen hat. Foto: Arne Dedert/dpa

Und das, obwohl er doch, wie er sich jetzt vor dem Amtsgericht in Pforzheim erinnerte, nichts Schlimmeres getan habe, als er am 24. November vergangenen Jahres versuchte, den Arm einer Ordnungshüterin wegzuschieben.

Wie sich am ersten Verhandlungstag vor Richter Patrick Stemler ergeben hatte, zeigte sich ein anderes Bild: Der Angeklagte hatte seine kleine Tochter von der Karl-Friedrich-Schule in Eutingen abholen wollen. Es herrschte viel Betrieb, weil an diesem Tag praktisch alle Kinder gleichzeitig Schulschluss hatten. Er hielt vor der Schule, die uniformierte Ordnungshüterin bedeutete ihm, er möge weiterfahren. Was er nicht tat.

Er erklärte ihr, er wolle die Tochter abholen. Er solle trotzdem weiterfahren, gestikulierte die Beamtin. Da er das nicht tat, zückte sie ihre Kamera. Was den Mann erzürnte. Er stieg aus, packte sie an den Oberarmen und schüttelte sie, bis ein Zeuge, der seine Enkelin abholen wollte, eingriff. Danach, die Tochter war inzwischen eingestiegen, fuhr er mit aufheulendem Motor mehrmals auf die Beamtin und den Zeugen zu, so dass dessen Enkelin weinte und fragte: „Will der dich totfahren, Opa?“. In Eutingen hatte der Vorfall Bestürzung hervorgerufen, Ortsvorsteher Andreas Renner hatte den Angriff auf der Eutinger Ortsteil-Seite bei Instagram publik gemacht und zu einer Anzeige geraten.

Zeugen bestätigen Version

Die Frau war nach dem Vorfall mehrere Tage lang krankgeschrieben. Der Angeklagte bekam einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte.

Mehrere Zeugen bestätigten aber auch am zweiten Verhandlungstag die Version der Beamtin und des älteren Zeugen. So beantragte Staatsanwalt Marius Misztl dieselbe Strafe wie im Strafbefehl festgesetzt. Verteidiger Sascha Keck plädierte auf eine niedrigere Geldstrafe und vor allem darauf, dass der Führerschein nicht entzogen werden möge.

Dem konnte Richter Patrick Stemler allerdings nicht folgen. Er fand das Verhalten des Angeklagten „nicht hinnehmbar“. Aufforderungen der Ordnungshüter habe man „zu akzeptieren“. Somit bleibt es bei der eingangs erwähnten Strafe. Ob das Urteil rechtskräftig wird, steht noch aus.

Autor: vie