EnBW beantragt Genehmigung der Anlagen auf dem Calmbacher Kälbling
Lange war es still um den Windpark Kälbling, der in Calmbach entstehen soll. Viele Hürden mussten in den vergangenen Jahren genommen werden, seit der Pacht- und Gestattungsvertrag vor nunmehr fünf Jahren zwischen der Stadt Bad Wildbad und dem Energieversorger EnBW abgeschlossen wurde. Jetzt kommt neuer Schwung in die Planungen. Der Antrag auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der beiden Windräder wurde jetzt von Bürgermeister Klaus Mack und EnBW-Projektleiter Matthias Trenkel an den Calwer Landrat Helmut Riegger übergeben. Doch was bedeutet das nun?
„Die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt sind, werden aufgefordert, für ihren Zuständigkeitsbereich eine Stellungnahme abzugeben“, sagt Janina Dinkelaker, Sprecherin des Landratsamts Calw. Wann das Genehmigungsverfahren abgeschlossen sein werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht gesagt werden. Sollten aber aufgrund der fachlichen Stellungnahmen keine Hinderungsgründe bestehen, könne das Windpark-Vorhaben realisiert werden, so Dineklaker.
Das Genehmigungsverfahren muss erneut aufgerollt werden, weil die EnBW ihren Plan von drei auf zwei Windräder reduziert und sich der Anlagentyp geändert hat. Der ursprünglich vorgesehene Hersteller musste Insolvenz anmelden, so dass eine Neubeantragung notwendig wurde. Es handelt sich um Anlagen mit 162 Metern Rotordurchmesser, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 247 Metern. Prognostizierter jährlicher Stromertrag: 23.500 Megawattstunden. In der ursprünglichen Planung war man von 22.000 Megawattstunden Jahresleistung ausgegangen.
Schon beim ersten Antrag wäre laut der Landratsamtssprecherin keine Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig gewesen, da es erst ab 20 Anlagen eine Verpflichtung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Die EnBW hatte vor fünf Jahren allerdings auf freiwilliger Basis die Antragsunterlagen ausgelegt und im Bad Wildbader Kurhaus eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Nun wird auf die Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Planunterlagen nicht öffentlich ausgelegt werden. Mehr über das Thema lesen Sie am Mittwoch, 24. März, in der „Pforzheimer Zeitung Nordschwarzwald“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.
