"Endlich geht es weiter": Die Reaktionen zum kommenden Prozess gegen Bürgermeister Michael Maurer
Mönsheim/Pforzheim. Die Anklage gegen Mönsheims Rathauschef Michael Maurer ist vom Amtsgericht Pforzheim zugelassen. Der Prozess um die Bestechlichkeitsvorwürfe findet im Dezember statt. Das Landratsamt Enzkreis hat den 30-Jährigen vorläufig des Dienstes enthoben, zudem muss Maurer ab August auf einen Teil seines Gehalts verzichten. PZ-news zeigt, worum es im Fall geht und wie die Reaktionen bei den Verantwortlichen vor Ort und beim Beschuldigten selbst ausfallen.
Es wird ernst in dem Verfahren um den Verdacht der Untreue und Bestechlichkeit gegen Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer. Der Rathauschef, dem es seit März 2025 untersagt ist, seine Dienstgeschäfte zu führen, wird sich einem Prozess stellen müssen. Oliver Weik, der Direktor des Amtsgerichts Pforzheim, hat jetzt der PZ auf Anfrage bestätigt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Maurer zugelassen worden ist. Damit ist auch ein Hauptverfahren in der Sache vor dem Schöffengericht eröffnet. Auch Termine für die Verhandlung sind schon festgelegt worden – bislang für drei Tage: den 4., 11. und 17. Dezember. Dann werden im Amtsgericht Pforzheim auch einige Zeugen befragt.
Gegenstand des Prozesses werden laut Weik zwei Fälle sein: Zum einen geht es um den Auftrag zur Lieferung eines Büro- und eines Lagercontainers für den Kindergarten „Wichtelhaus“, bei dem sogenannte „Kick-Back-Zahlungen“ an den Bürgermeister geflossen sein sollen. Das Geld sei verschleiert an eine GmbH geflossen, an der Maurer als Gesellschafter beteiligt sei. Es gehe um 48.500 Euro und darüber hinaus die Übernahme von Leasingraten des Angeklagten in Höhe von 2882,64 Euro. Zum anderen nimmt das Amtsgericht den Kauf von Möbeln für die Nachmittagsbetreuung an einer Mönsheimer Schule unter die Lupe. Laut Anklage wurde ein überhöhter Preis von 7056,82 Euro bezahlt. Maurer habe gewusst, dass die Garnitur tatsächlich für nicht mal 750 Euro bei einem Möbeldiscounter erworben worden sei. Auch bei diesem Geschäft soll Geld an die GmbH geflossen sein – nämlich 6545 Euro.
Bis zu einer Verurteilung gilt für den Bürgermeister die Unschuldsvermutung. Aber der Druck nimmt zu. Die Staatsanwaltschaft hat laut Weik beantragt, die Summe für die übernommenen Leasingraten bei Maurer persönlich einzuziehen und sich 55.045 Euro bei der GmbH zu holen.
Die stellvertretende Bürgermeisterin von Mönsheim, Margit Stähle, hat über die „Pforzheimer Zeitung“ von der Nachricht erfahren. Seit Maurers Suspendierung leitet sie die Amtsgeschäfte im Rathaus der Gemeinde.
„Endlich geht es weiter und alle bekommen Klarheit“,
so ihr Statement.
Thomas Fritsch, ehemaliger Mönsheimer Rathauschef und Maurers Vorgänger, hofft nun, nachdem die Anklage nun zugelassen wurde, dass die Hängepartie ein Ende findet.
„Ich hoffe, dass die Zulassung und baldige Verhandlung der Klage hoffentlich zügig dazu beiträgt, die Situation im Sinne der Gemeinde Mönsheim zu klären“,
sagt Mario Weisbrich, Bürgermeister der Nachbarkommune Wimsheim.
Vorerst bleibt es dabei, dass Stähle im Rathaus einspringen muss. Das macht das Landratsamt Enzkreis deutlich. Dort läuft parallel ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen Maurer. Landrat Bastian Rosenau und sein Team haben die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls genau im Blick.
„Schließlich geht es um ein Amt, das hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt“,
sagt Rosenau.
Für den suspendierten Bürgermeister gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, betont der Landrat. Trotzdem hat man nach der Zulassung der Anklage durchs Amtsgericht Pforzheim nachgelegt. Das Landratsamt hat Maurer vorläufig seines Dienstes enthoben. Der oberste Verwaltungsposten Mönsheims ist damit zwar nicht frei. Aber Maurer, der bislang weiter sein Gehalt erhalten hat, muss ab August auf einen Teil seiner Bezüge verzichten, den der Enzkreis einbehalten wird.
Was sagt der Beschuldigte selbst? Der 30-Jährige äußert sich über einen Sprecher, dass das Amtsgericht über die Zulassung der Anklage informiert habe. Das Gericht werde den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung aufklären, so das Statement an die PZ.
Inhaltlich nimmt auch das Landratsamt nicht Stellung und will ebenfalls das Gerichtsverfahren abwarten. Es bleibe Aufgabe des Strafgerichts, sich ein Urteil über den Sachverhalt zu bilden, den die Staatsanwaltschaft ermittelt und zur Anklage gebracht habe. Rosenau betont aber mit Blick auf die aktuelle Entwicklung, dass die Dienstenthebung nach Paragraf 23 des Landesdisziplinargesetzes „der angemessene nächste Verfahrensschritt“ sei: „Diese Maßnahme ist die Voraussetzung dafür, einen Teil seiner Bezüge einzubehalten.“
