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Keltern -  16.09.2026
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Entscheidung im Kelterner Gemeinderat ist gefallen: Der Bürgerentscheid kann kommen

Keltern. Nur zwei, dafür aber entscheidende Tagesordnungspunkte haben die thematische Sondersitzung des Kelterner Rats gebildet. Nicht von ungefähr fand die Sitzung in der von 300 Besuchern gefüllten Mehrzweckhalle in Weiler statt, ging es inhaltlich doch um das in der Kommune umstrittene Projekt eines Rewe-Vollsortimenters auf der grünen Wiese in Weiler.

Auf der grünen Wiese gegenüber vom Friedhof könnte am Ortseingang von Weiler ein großer Supermarkt entstehen. Doch es gibt Widerstände. Deshalb wird es inKeltern zu einem Bürgerentscheid gegen das Projekt kommen.
Auf der grünen Wiese gegenüber vom Friedhof könnte am Ortseingang von Weiler ein großer Supermarkt entstehen. Doch es gibt Widerstände. Deshalb wird es inKeltern zu einem Bürgerentscheid gegen das Projekt kommen. Foto: Marx (Archivbild)

Befürworter und Gegner des Projekts stehen sich vergleichsweise unversöhnlich gegenüber. Die Tagesordnung des Abends sah zunächst die Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens gemäß Paragraf 21 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg vor.

Die Bürgerinitiative „Hofacker Weiler“ hatte rund 1200 Unterschriften gegen den geplanten Standort gesammelt. Und das waren weitaus mehr Unterschriften, als überhaupt benötigt worden wären. Keinen Zweifel ließ die Verwaltung nach Überprüfung durch ein Rechtsbüro daran, dass das Anliegen zulässig ist. Der Gemeinderat stimmte am Mittwochabend den von Hauptamtsleiterin Nastassia Di Mauro vorgelegten Beschlussvorgaben zu. Das am 24. Juli eingereichte Bürgerbegehren wird als zulässig eingestuft.

Die zur Entscheidung zu bringende Frage lautet nun wie folgt: „Der Beschluss des Gemeinderats vom 28. April zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel der Errichtung eines großen Lebensmittelmarkts im Ortsteil Weiler wird aufgehoben.“

Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren zur Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt legte nicht nur die Verwaltung selbst eine umfangreiche Vorlage vor, sondern ergänzte sie auch durch die elfseitige Rechtsanalyse des Büros iuscomm aus Stuttgart.

Die vorgesehenen Zeiträume für den Bürgerentscheid würden in die Weihnachtszeit fallen. Die Verwaltung präferierte deshalb organisatorisch zunächst den 31. Januar. Der Gemeinderat plädierte jedoch für einen Termin noch im alten Jahr. Demnach entschied sich das Gremium einstimmig für den 13. Dezember als Bürgerentscheid.