Enzkreis-Kommunen äußern Bedenken gegen gemeinsamen Gutachterausschuss
Enzkreis/Mühlacker. Nicht in jedem Gemeinderat kommt ein interkommunaler Gutachterausschuss in Mühlacker gut an. Kompetenzverluste werden bei den Kommunen befürchtet.
Klar ist zunächst: Die Enzkreis-Kommunen möchten mehrheitlich einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden, der aller Voraussicht nach seine Geschäftsstelle in der Großen Kreisstadt Mühlacker haben wird. Was aus Sicht zahlreicher Kommunalverwaltungen zunächst als Routinevorgang in der Abstimmung in den Gemeinderäten gedacht war, erweist sich aber in einigen Gemeinden unverhofft als heißes Eisen. Kompetenzen zu zentralisieren, erscheint manchen nicht sinnvoll. Aus der Mühlacker Verwaltung heißt es dagegen: „Im Hinblick auf die kommende Grundsteuerreform und die Anforderung nach rechtssicheren Bodenrichtwerten wird ein Zusammenschluss für einen gemeinsamen Gutachterausschuss baldmöglichst angestrebt.“
Die Expertise ist klar: Um gerichtsfeste Entscheidungen herbeizuführen, muss eine statistische Auswertbarkeit gegeben sein. Nötig sind 1000 Fälle, in denen sich ein Gutachterausschuss mit Grundstückswerten beschäftigt hat. Davon sind die Enzkreis-Kommunen weit entfernt. Von den 3000 Kauffällen im Jahr im Enzkreis entfallen selbst auf Mühlacker nur 440, in Neuenbürg sind es gerade mal 140 Vorgänge. Allein sind die 28 Kommunen also nicht breit genug aufgestellt, um die Anforderungen zu erfüllen. Ein Zweckverband mit möglichst vielen Enzkreis-Kommunen erscheint daher das Richtige zu sein, wobei Mühlacker mit der Bereitschaft, die Geschäftsstelle in der Senderstadt zu organisieren die Vorreiterrolle übernommen hat.
Möglich wäre allerdings auch ein anderes Modell, etwa die räumliche Aufgliederung des Enzkreises in mehrere Zonen unter der Maßgabe, dass jeder Bereich 1000 Kauffälle pro Jahr erreicht. Damit liebäugeln einige Ratsmitglieder. Doch aus Sicht der meisten Kommunalverwaltungen wäre eine einheitliche Lösung besser, denn die 1000er-Marke muss erreicht werden.
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