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Enzkreis -  17.03.2021
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Erleichterung bei Lokalen und Diskobetreibern: Automatische Fristverlängerung für Gastronomen

Pforzheim/Enzkreis. Bange fragen sich die Gastronomen, Hoteliers und Betreiber von Diskotheken und Clubs, wann sie wieder aufmachen dürfen – im Sommer vergangenen Jahres konnten sie sich für kurze Zeit wieder ein bisschen Speck auf die Rippen futtern, ehe der zweite, bis heute andauernde Lockdown angeordnet wurde und anhielte, wenn es nach Intensivmedizinern ginge. Zu dem Ärger mit Behörden – Stichwort: Hilfen vom Staat – und der Wut auf kriminelle Nutznießer der Ausgleichszahlungen des Bundes kommt nun eine weitere Sorge: Die „Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung“ berichtet aktuell, das Erlöschen der Gaststättenerlaubnis drohe Betrieben, die seit einem Jahr geschlossen hätten. Die Fristverlängerung, insbesondere für Diskotheken und Clubs, müsse rechtzeitig beantragt werden. Wörtlich: „Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“ Eine entsprechende Verlängerung hätte vor Dienstag, 16. März, beantragt werden müssen. Das gehe zumindest aus einer aktuellen Meldung des Dehoga Bayern hervor.

Das Wirtschaftsministerium, so die AHGZ, habe mitgeteilt, dass auch die Corona-Maßnahmen einen „wichtigen Grund“ im Sinne des Paragrafen 8 des Gaststättengesetzes darstellten, da es sich um hoheitliche Maßnahmen „ohne Verschulden des Betroffenen handelt“. Ein Antrag auf Fristverlängerung könne daher gestellt werden. Insbesondere bei Diskotheken und Clubs werde das erforderlich sein, so der Verband.

Die städtische Pressestelle beruhigt: „Uns haben mittlerweile drei Anfragen beziehungsweise Anträge von Pforzheimer Diskotheken- und Clubbetreiberinnen und Clubbetreibern erreicht“, so Ljiljana Berakovic. Alle habe man darüber informiert, dass eine Fristverlängerung von Amts wegen und ohne die Stellung eines Antrags erfolge. Selbstverständlich werde die noch nie dagewesene pandemiebedingte Schließung als wichtiger Grund für eine Fristverlängerung angesehen werde und die erteilte Gaststättenerlaubnis weiter bestehen bleibe. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg habe darüber hinaus angekündigt, an einer landesweit einheitlichen Regelung hierfür zu arbeiten. Gerne werde man die Pforzheimer Gastronomen in dieser schwierigen Zeit unterstützen und auf diese zugehen, falls ein Handeln der Betreiber notwendig werde.

Autor: ol