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Calw -  01.12.2020
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Experten skeptisch: Rückfalltäter soll wegen Missbrauch in Verwahrung

Tübingen/Calw. Die besondere Schwere der Schuld ergab sich auch aus dem Zeitpunkt der Tat. Weil er den zehnjährigen Neffen seines Lebensgefährten in der gemeinsamen Calwer Wohnung missbraucht hat, war ein heute 54-jähriger IT-Techniker vom Landgericht Tübingen Ende 2017 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt verhandelte die Jugendkammer unter dem Vorsitzenden Armin Ernst die von Staatsanwältin Rotraud Hölscher beantragte Verhängung von unbefristeter Sicherungsverwahrung.

Dass der aus Stuttgart stammende Angeklagte die Tatvorwürfe damals einräumte, ersparte dem missbrauchten zehnjährigen Jungen zwar eine Zeugenaussage. Aber nicht nur wegen dieser einzelnen Tat selbst hatte der Mann mit wenig Milde zu rechnen. Die Umstände des Geschehens erstaunten seinerzeit auch den psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten schon vor Jahren eine Einschätzung ausgestellt hatte, die damals eher günstig und wohlwollend ausgefallen war.

Der damalige Forensiker fühlte sich im Verfahren von 2017 merkbar hintergangen und zeigte sich sichtlich schwer enttäuscht. Die vollen sechseinhalb Jahre Haft eines ersten Urteils hatte der Mann abgesessen, als er im Jahr 2012 aus der Gefängnispsychiatrie Hohenasperg entlassen worden war. Schon 1994 war der IT-Techniker wegen der analen Vergewaltigung eines 13-jährigen Jungen in Bad Cannstatt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine zufällige Polizeikontrolle auf dem Parkplatz der Schleyer-Halle hatte den Mann direkt nach der Tat gestellt.

Der Psychiater wird sein Gutachten am 16. Dezember vortragen. Dann geht der Prozess weiter.

Mehr lesen Sie am Mittwoch, 2. Dezember, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: Martin Bernklau