Fall Michael Maurer: Bisher wohl keine Beschwerde gegen Gerichts-Beschluss eingereicht
Mönsheim/Karlsruhe. Seit rund einem halben Jahr ist Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer die Führung der Dienstgeschäfte durch den Enzkreis untersagt – und das Betreten des Rathauses gleich mit. Grund dafür waren Durchsuchungen der Privatwohnung und des Ratshauses wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Untreue am 13. März im Auftrag der Pforzheimer Staatsanwaltschaft. Dagegen hatte Maurer beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) einen Eilantrag angelegt, der am 29. August jedoch überwiegend abgelehnt wurde.
Weil die Richter gewichtige Anhaltspunkte sahen, dass der Bürgermeister sich dienstwidrig verhalten habe, hielt das Gericht das Amtsausübungsverbot aufrecht, obwohl es seitens des Enzkreises ohne vorherige Anhörung Maurers erlassen wurde. Das Hausverbot im Rathaus sei dagegen überzogen, da es Maurer auch das Betreten der Verwaltungsgebäude für persönliche Angelegenheiten verwehre.
Gegen den Beschluss konnte nun binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) eingelegt werden. Wie VG und VGH am Montag gegenüber der PZ mitteilten, sei bei ihnen bislang keine Beschwerde eingegangen. Allerdings ist seitens des VGs zu hören, dass die baden-württembergische Justiz am Wochenende mit massiven Systemproblemen zu kämpfen hatte, weswegen nicht abschließend zu sagen sei, ob tatsächlich keine Beschwerde einging – oder selbige nur noch nicht im System ist. Eins ist jedoch gewiss: Der Enzkreis legt gegen den Beschluss keine Beschwerde ein. Dies teilte Pressesprecherin Sabine Burkard am Montag auf Nachfrage mit.
Nicht zu erreichen war am Montag Michael Maurer selbst. Die innerhalb der Redaktion bekannte Telefonnummer, bei der noch vor zwei Wochen zumindest ein Anrufbeantworter geschaltet war, ist inzwischen nicht mehr vergeben. Außerdem ist in Mönsheim zu hören, das Maurer aus der Gemeinde fortgezogen sei.
