Fall in Neuenbürg: 40-Jähriger wegen heimtückischen Mordes aus Habgier angeklagt
Neuenbürg. Jetzt herrscht Klarheit: Der Mann, der am 1. April in Zusammenhang mit dem Mord an einem 41-Jährigen festgenommen wurde, bleibt weiter in Haft. Das Opfer war am Morgen des 25. Februars von einem Passanten auf dem Parkplatz an der Neuenbürger Turnstraße entdeckt worden.
Der Mann war erschossen worden, der Motor seines Autos lief noch. Die Entdeckung der Leiche löste umfassenden Ermittlungen aus. Dies ging auch mit der Gründung der Sonderkommission „Motor“ einher.
Gegen den tatverdächtigen 40-jährigen Mann mit italienischer Staatsangehörigkeit sei Ende August Anklage zum Karlsruher Schwurgericht erhoben worden. Dies teilten der Pressesprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft, Christian Schwab, und der Pforzheimer Polizeipressesprecher Benjamin Koch an diesem Dienstag in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. Weiter heißt es: „Dem Angeschuldigten, welcher sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, den 41-jährigen Mann erschossen zu haben, um sich seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem Tatopfer zu entledigen. Ihm wird deshalb ein heimtückischer Mord aus Habgier zur Last gelegt.“ Auf Mord steht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Taucher und Razzien
Der Fall in Neuenbürg hatte für einiges Aufsehen gesorgt. Nicht nur, weil der Tote am 25. Februar auf einem zentral gelegenen Parkplatz an der Turnstraße gefunden wurde, sondern weil die nachfolgenden Ermittlungsarbeiten, die sich vor allem auf das Städtle selbst erstreckten, gut wahrnehmbar waren. Mehr als einmal stiegen Polizeitaucher in die Enz und benachbarte Kanäle, um etwaige Hinweise zu suchen – und das nicht nur in Neuenbürg. Ende Juni wurden der Brötzinger Ententeich und das umliegende Areal von mehreren Dutzend Polizeibeamten durchsucht.
Und dann gab es da noch die koordinierte Aktion, welche sich am frühen Morgen des 1. Aprils ereignete: An gleich sechs Orten in der ehemaligen Oberamtsstadt und an einem in Pforzheim gab es Durchsuchungen. Betroffen waren Wohn- wie auch Geschäftsgebäude. Damals in Neuenbürg festgenommen: der 40-jährige Italiener, dem nun in Karlsruhe der Prozess gemacht werden soll.
Auch deshalb kam die gemeinsame Pressemeldung an diesem Dienstag nicht gänzlich überraschend: Hätte sich der Verdacht gegen den Mann nicht erhärtet, so hätte er wohl spätestens Mitte nächster Woche aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Diese darf eine Dauer von sechs Monaten normalerweise nicht überschreiten, kann aber unter bestimmten Umständen darüber hinaus verlängert. Etwa durch Anklageerhebung bei so schweren Taten wie Mord, wie nun im Falle Neuenbürg geschehen. Eine offizielle Nachricht darüber, wie es in dem Mordfall weitergeht, war somit zu erwarten.
Beim Opfer selbst handelt es sich um einen 41-jährigen Hausmeister der katholischen Kirchengemeinde Ersingen, der eine Zeit lang auch bei einem Lieferdienst in der Neuenbürger Bahnhofstraße beschäftigt war, wie PZ-Recherchen ergeben hatten. Die Geschäftsräume dieses Lieferdienstes schienen am 1. April auch im Zentrum der Durchsuchungen gestanden zu haben. Staatsanwaltschaft und Polizei sprachen in einer damaligen Pressemeldung eher unbestimmt von einer „Vorbeziehung“ zwischen dem Opfer und dem nunmehr Angeschuldigten gegeben.
Wann ist man angeschuldigt?
Die Bezeichnung einer durch einen Strafprozess betroffenen Person verändert sich durch den Fortschritt des Verfahrens. Liegt ein Anfangsverdacht vor, so wird er als Beschuldigter bezeichnet. Was sich zum Angeschuldigten wandelt, sobald durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde, diese durch das Gericht aber noch nicht zugelassen wurde. Mit Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht wird er zum Angeklagten. gun
