Falsche Gewinnversprechen: Senioren betrogen und Hunderte Euro erbeutet
Vaihingen an der Enz. Ein 68 Jahre alter Mann aus Vaihingen an der Enz und eine 72-Jährige aus Kornwestheim sind Opfer von Betrügern geworden. In beiden Fällen nahmen die Täter, die sich als Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei und eines Gewinnspielunternehmens ausgaben, telefonisch Kontakt zu den Geschädigten auf und überraschten sie mit einem Bargeldgewinn.

Die Gewinne sollten allerdings nur gegen eine Gebühr ausbezahlt werden.
Foto: Symbolbild dpa
Der Seniorin wurden 150.000 Euro versprochen, dem Mann knapp 25.000 Euro. Allerdings sollten die Gewinne nur gegen eine Gebühr ausbezahlt werden. Im Kornwestheimer Fall nannten die Täter es "Transferkosten" in Höhe von knapp 3.000 Euro. Dem Mann in Vaihingen gaukelten sie "Servicegebühren" vor, die sich auf 900 Euro belaufen sollten. Beide Senioren wurden dann angewiesen, Gutscheinkarten für den Onlinehandel zu kaufen. Anschließend überredeten die Täter sie dazu die Gutscheincodes frei zu rubbeln und telefonisch durchzugeben.
Die 72-Jährige, die auf diese Weise nur einen geringen Betrag übermittelt hatte, sollte mit der "Sparkasse Berlin" Kontakt aufnehmen und die restlichen Kosten auf ein Konto eines Notars überweisen. Nachdem sie dies getan hatte, wurde sie hinsichtlich der Gewinnauszahlung mehrfach vertröstet. Schließlich forderten die Täter weitere 4.000 Euro, was die Seniorin jedoch misstrauisch werden ließ.
Als sie versuchte, die vermeintliche Anwaltskanzlei telefonisch zu erreichen, stellte sie fest, dass die Rufnummer nicht mehr vergeben war.
Der schnellen Reaktion seines Sohnes ist es zu verdanken, dass die Täter im Falle des 68-Jährigen nur 200 Euro erbeuteten. Der Senior sprach mit ihm über seinen angeblichen Gewinn und die geforderte Servicegebühr. Hierauf gelang es dem Sohn, den Großteil der Gutscheincodes noch rechtzeitig abzufangen und die Gutschriften auf einem Konto, das er selbst bei dem entsprechenden Online-Handel besitzt, aufzubuchen.
Zu einer Auszahlung der in Aussicht gestellten Gewinne kam es natürlich nicht. Stattdessen ermittelt jetzt die Polizei.
Die Polizei rät:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben.
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern (diese beginnen z.B. mit 0900..., 0180 ... oder 0137 ...).