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Kriminalität -  15.10.2019
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Familienvater tötete Frau und Sohn in Tiefenbronn - jetzt wird er wegen Mordes aus Heimtücke angeklagt

Tiefenbronn. Knapp fünf Monate, nachdem ein heute 61-jähriger Familienvater in Tiefenbronn seine Frau und seinen achtjährigen Sohn getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Der Vorwurf: Mord. Das Mordmerkmal, von dem die Staatsanwaltschaft ausgeht: Heimtücke.

Der Mordfall in Tiefenbronn erschütterte die Gemeinde.
Der Mordfall in Tiefenbronn erschütterte die Gemeinde. Foto: dpa

Der Mann hatte demnach nicht nur seine Frau und einen Sohn getötet, sondern auch seinem 11-jährigen Sohn lebensgefährliche Schnittverletzungen zugefügt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet daher "Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung". Dies geht aus einer am Dienstag versandten Pressemitteilung hervor.

Schlafmittel verabreicht

Dem 61-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, am frühen Nachmittag des 25. Mai die Ehefrau und den achtjährigen Sohn im gemeinsamen Wohnhaus in Tiefenbronn nach vorheriger Verabreichung benzodiazepinhaltiger Substanzen mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Benzodiazepine gehören zu den am häufigsten verwendeten Schlaf- und Beruhigungsmitteln.

Der Mordfall in Tiefenbronn erschütterte die Gemeinde.
Der Mordfall in Tiefenbronn erschütterte die Gemeinde.
Im Mai 2019 war es in dem Mühlhausener Wohnhaus zu dem tragischen Tötungsdelikt gekommen.
Im Mai 2019 war es in dem Mühlhausener Wohnhaus zu dem tragischen Tötungsdelikt gekommen.
Nur der elfjährige Sohn überlebte den Angriff des Vaters im Haus in Mühlhausen. Der Junge ist inzwischen außer Lebensgefahr.
Nur der elfjährige Sohn überlebte den Angriff des Vaters im Haus in Mühlhausen. Der Junge ist inzwischen außer Lebensgefahr.
In diesem Haus in Tiefenbronn hat sich die Bluttat abgespielt.
In diesem Haus in Tiefenbronn hat sich die Bluttat abgespielt.

Seinen 11-jährigen Sohn soll der Mann - ebenfalls nach vorheriger Verabreichung des Schlafmittels - mit demselben Messer lebensgefährlich am Hals verletzt haben. Dem 11-jährigen gelang es, schwerverletzt aus dem Anwesen zu flüchten. Sein Leben konnte durch umgehend eingeleitete medizinische Maßnahmen gerettet werden, so die Staatsanwaltschaft. "Die Anklageschrift geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Staatsanwaltschaft: Angeklagter ist schuldfähig

Der Tatverdächtige, welcher die Tathandlungen einräumt, soll von Anfang an geplant gehabt haben, nach der Tötung seiner Ehefrau und seiner beiden Söhne selbst aus dem Leben zu scheiden. Diesem Plan entsprechend soll er nach der Tat einen Cocktail aus Medikamenten und Alkohol zu sich genommen haben. Die Beweggründe des Tatverdächtigen für den ihm vorgeworfenen, geplanten "erweiterten Suizid" konnten bislang nicht geklärt werden. Die Anklage geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen bei der Tatbegehung weder aufgehoben noch rechtserheblich eingeschränkt war.

Autor: pm/sw