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Bad Wildbad -  02.10.2019
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Festnahme im Cannabis-Prozess: Calmbacher muss doch in U-Haft

Tübingen/Bad Wildbad-Calmbach. Im Prozess um den Handel mit Marihuana aus einer illegalen Cannabis-Plantage auf einem Schwarzwald-Gehöft bei Bad Griesbach hat die Große Strafkammer am Tübinger den Druck auf einen der beiden Mitangeklagten aus Calmbach erhöht. Den bis dahin unter Auflagen noch freien 38-Jährigen nahm die Polizei wohl bereits am Dienstag fest. Der bislang außer Vollzug gesetzte Haftbefehl wurde auf Beschluss der Kammer vollstreckt und Untersuchungshaft angeordnet.

Während der Hauptangeklagte, ein 66-jähriger Unternehmer, das Verständigungsangebot der Richter – Strafnachlass gegen Geständnis – stoisch und resigniert angenommen hatte, lehnten es die beiden Mitbeschuldigten ab: Weil es trotz Rabatt für beide eine nicht zur Bewährung aussetzbare Gefängnisstrafe bedeutet hätte. Die gehandelte Menge an Marihuana-Blüten und Blättern, so hatte der Vorsitzende Richter Armin Ernst erläutert, erlaube keine Bewährung mehr.

Der ältere der beiden Angeklagten aus Calmbach war einem verdeckten Ermittler des Landeskriminalamts mit einem Lockangebot auf den Leim gegangen. Der 48-jährige war bei der fingierten Übergabe von 20 Kilo in Portionspäckchen mit eingeschweißten Marihuana-Blüten gegen 110.000 Euro auf einem Parkplatz an der B28 nahe dem Kniebis festgenommen worden.

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Autor: Martin Bernklau