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Calw -  19.02.2020
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Flucht aus Hirsauer Psychiatrie wird vor Gericht verhandelt

Tübingen/Calw-Hirsau. Vier Männer stehen seit Mittwoch wegen ihres spektakulären Ausbruchs aus der geschlossenen Abteilung des Klinikums Nordschwarzwald im vergangenen April vor dem Landgericht Tübingen.

Es ist nicht verboten aus dem Gefängnis auszubrechen. Auch für die Flucht aus einer geschlossenen psychiatrischen Klinik gibt es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch. Strafbar sind allenfalls die Methoden, die dazu angewendet werden. Und so ist es auch in diesem Fall, bei dem sich die Ausbrecher laut Anklage einiges zuschulden kommen lassen haben.

Den vier Straftätern, denen am späten Abend des 10. April 2019 die Flucht aus der Forensichen Abteilung des Zentrums für Psychiatrie auf der Hochfläche über Hirsau gelungen war, wirft Staatsanwältin Barbara Nonnenmann schweren Raub, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor.

Sie sollen sich abgesprochen haben. Um 22.05 Uhr soll zunächst der aus Russland stammende Lastwagenfahrer M. im sogenannten Krisenbereich eine Pflegerin überwältigt und ihr mit einem Ruck den Schlüsselchip und das Telefon aus der Hosentasche gerissen haben, mit dem Ruf „Das ist eine Meuterei!“ Einem weiteren Pfleger, der sich wehrte, drückten zwei andere Ausbrecher die Luft ab, bis beide Bedienstete ihren Widerstand und den Versuch aufgaben, Sicherungsalarm auszulösen.

Mehr lesen Sie am Donnerstag, 20. Februar, in der „Pforzheimer Zeitung“ Ausgabe Nordschwarzwald oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: Martin Bernklau