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Pforzheim -  12.10.2026
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Flucht bei Kontrolle in Pforzheim: Wilde Verfolgungsjagd bringt 22 Monate Haft

Pforzheim. Eine wilde Verfolgungsjagd lieferte sich ein 35-jähriger Pforzheimer mit zwei Polizeibeamten, die ihn am 27. Mai gegen 12.30 Uhr kontrollieren wollten. Da er aber keinen gültigen deutschen Führerschein besitzt, dafür aber zahlreiche Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorweisen kann und Amphetamine zu sich genommen hatte, wollte er sich nicht kontrollieren lassen.

Eine wilde Verfolgungsjagd lieferte sich ein 35-jähriger Pforzheimer mit zwei Polizeibeamten, die ihn am 27. Mai gegen 12.30 Uhr kontrollieren wollten.
Eine wilde Verfolgungsjagd lieferte sich ein 35-jähriger Pforzheimer mit zwei Polizeibeamten, die ihn am 27. Mai gegen 12.30 Uhr kontrollieren wollten. Foto: Ronny - stock.adobe.com

Er gab Gas. Quer durch Pforzheims Oststadt, auch durch schmale Straßen, dann Richtung Eutingen. Bisweilen mit über 120 „Sachen“, wie ein Polizeibeamter als Zeuge am Montag vor Richterin Pauline Bublies im Amtsgericht sagte.

Die wilde Fahrt endete an der Kreuzung Östliche KF und Parkstraße. Der Fahrer eines Jaguars, ein Erbstück vom Großvater, wollte die Kreuzung bei „Grün“ überqueren. In die Quere kam ihm der Angeklagte, der bei „Rot“ über die Östliche KF gebrettert kam. Es krachte ordentlich, beide Wagen blieben fahruntüchtig liegen. Während sich die Türen des Jaguars nicht mehr öffnen ließen und der 44-Jährige zwar schockiert, aber unversehrt über das Dach herauskletterte, schwangen die Türen des Vans des Angeklagten locker auf, so dass dieser seine Flucht zu Fuß fortsetzen konnte. Die Beamten folgten und nahmen den Vater von fünf Kindern vorläufig fest, der seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Die Haftanstalt wird er auch nicht so bald verlassen können. Am Montag verurteilte ihn Richterin Bublies wegen Fahrens ohne Führerschein, wegen verbotenen Autorennens, Verkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Einen Führerschein kann der Angeklagte erst in zwei Jahren beantragen. Er habe sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten, begründete Bublies das Urteil.

Staatsanwalt Tobias Ihle zeigte sich in seinem Plädoyer „froh, dass es nur einen einzigen Unfall gab“. Es sei „nur Zufall“ gewesen, dass nicht mehr Menschen zu Schaden gekommen seien. Da der Angeklagte in den vergangenen 13 Jahren pro Jahr etwa zwei Straftaten begangen habe, die meisten davon wegen Fahrens ohne Führerschein, komme eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. Er beantragte zwei Jahre Freiheitsentzug und eine Führerscheinsperre für weitere zwei Jahre. Verteidiger Stefan Rothenstein sah die große Gefährdung durch seinen Mandanten milder. Es seien nur wenige Menschen an jenem Tag unterwegs gewesen. Und mit „bedingtem Vorsatz“ habe sein geständiger Mandant, der das Ganze sehr bereue, auch nicht gehandelt. Er bat um eine „letztmalige“ Bewährungsstrafe mit entsprechenden Auflagen. Dem mochte allerdings die Richterin nicht folgen.

Autor: vie