Freispruch im Fall der Tötungen in Tiefenbronn: Was bedeutet die psychiatrische Unterbringung?
Tiefenbronn. Das Urteil ließ aufhorchen, staunen und so manchen ratlos zurück: Der 61-jährige Familienvater, der Ende Mai 2019 im Tiefenbronner Ortsteil Mühlhausen seiner Frau und seinem achtjährigen Sohn die Kehle durchgeschnitten und seinem elfjährigen Sohn schwere Verletzungen zugefügt hat, wurde am Landgericht Karlsruhe freigesprochen. Aber das ist nur die eine Hälfte des Urteils. Die Tat hat der Mann begangen, da gab es keine Zweifel. Aber aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation befanden die Richter ihn als nicht schuldfähig. Das bedeutet für den Täter jedoch nicht die Freiheit.
Für den 61-Jährigen gilt jetzt: Er wird in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt (Maßregelvollzug) untergebracht. Nach der Urteilsverkündung wurde er sofort in solch eine Einrichtung verbracht. Wie lange er dort unter medizinischer Betreuung bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist völlig offen. Die Dauer der Unterbringung kann theoretisch zwischen einem Jahr und lebenslänglich betragen. Obwohl der Angeklagte als nicht schuldfähig freigesprochen wurde, kann das Gericht in einem solchen Fall die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung anordnen, wenn der Freigesprochene eine potenzielle Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wie Richter Leonhard Schmidt erklärt. Die Zukunft des 61-Jährigen hängt also vom Erfolg der therapeutischen Behandlung ab.
Einmal jährlich findet eine gerichtlich überwachte Beurteilung des Patienten statt, in der entschieden wird, ob von diesem weiterhin eine Gefahr ausgeht, so Schmidt. Danach richtet sich eine etwaige weitere Unterbringung – oder der Betroffene wird entlassen. Es wäre also alles denkbar, bis hin zu einem lebenslangen Aufenthalt, wie Staatsanwältin Christine Roschinski bestätigt.
