Freispruch nach Angriff mit Steakmesser in Pforzheimer Klinikum
Pforzheim. Die Tatwaffe mutiert im Lauf des Gerichtsverfahrens vor Richterin Stéphane Ambs mehrmals. Erst ist es ein Brotmesser, dann ein Buttermesser und letztlich irgendwas dazwischen in einer Größe, die man einem Steakmesser zuordnen könnte. Allerdings ein abgenutztes mit lädierter Spitze. Und trotzdem ein Gegenstand, mit dem im August 2025 ein 94-jähriger Patient in einem Pforzheimer Krankenhaus am Bauch verletzt wird.
Oberflächlich eher, aber sichtbar und blutend.
Diese Attacke bringt am Dienstag einen 51-jährigen Rumänen vor Gericht, der dieses Messer benutzt haben soll, um seinen Zimmernachbarn damit zu attackieren. Dass dem so war, davon gehen sowohl die Richterin, als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus. Dennoch: Der Angeklagte wird freigesprochen, die Staatskasse übernimmt alle Kosten. Wie kommt es, dass eine gefährliche Körperverletzung in einen Freispruch mündet? Der Angeklagte wird zum Tatzeitpunkt als nicht schuldfähig eingestuft. Er habe sich aller Wahrscheinlichkeit nach in einem Zustand des Deliriums befunden, weil er mit der Aufnahme ins Krankenhaus keinen Alkohol mehr zu sich nehmen konnte. Kurzum: auf Entzug war. Zu dieser Erkenntnis kommt der Psychiater, der vor seinem Fazit detaillierte Fragen nach den Lebensgewohnheiten des 51-Jährigen stellt. Zwei Bier und 100 Milliliter Likör am Tag gibt der Angeklagte an – zwei Alkoholfahrten in den vergangenen Jahren mit einmal 1,6 Promille lassen nach Einschätzung des Gutachters auf einen höheren und ständigen Alkoholgenuss schließen. Fällt diese Gewohnheit weg, könne es zu Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen kommen.
Die hat der Rumäne offenbar gehabt, als er am dritten Tag seines Aufenthalts wegen Magenschmerzen auf den betagten, bettlägrigen Mitpatienten losgeht. Er habe Stimmen gehört und dass der Bettnachbar gesagt habe, er könne schon mal einen Sarg bestellen. Zudem sah er ein Messer in dessen Hand. Dies alles lässt der selbst kaum Deutsch sprechende Angeklagte von seinem Dolmetscher übersetzen. Er sei dann mitten in der Nacht nach Hause gegangen, um Unterlagen zu holen. Es war dann aber ein Messer, das er zu seiner Verteidigung mitbrachte.
Ein dritter Mann lag im Zimmer; er und der Geschädigte können aufgrund ihrer Demenz nicht mehr aussagen. Eine langjährige Bekannte des Angeklagten spricht vor Gericht über ihn als ruhigen und hilfsbereiten Mann, was die These des Entzugs mit unruhigem Verhalten im Krankenhaus unterstreicht. Ruhig führte er auch die Polizei zu dem Ort, an dem er nach der Attacke das Messer versteckte.
