Gefährlich? Schömberg prüft, ob weitere Sitzbänke abgebaut werden müssen
Schömberg/Kreis Calw/Kreis Freudenstadt. Die Glücksgemeinde Schömberg machte zuletzt mächtig Schlagzeilen mit der Ankündigung, 60 Sitzgelegenheiten im Wald abzubauen. Und es könnten noch mehr verschwinden: Im Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt, Klaus Mack, wird Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn wie folgt in einer Pressemitteilung zitiert: „Wir lassen aktuell prüfen, ob weitere Bänke hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht als Gefahrenquelle einzustufen sind.“

Im Blick seien vor allem solche Bänke, die im Radius von 30 Metern zu morschen Bäumen stehen. Klar sei: Mehrmalige, fachmännisch durchgeführte Kontrollen der Sitzgelegenheiten könne sich Schömberg angesichts der angespannten Haushaltslage nicht leisten. Leyn rechnet mit jährlich rund 500 Euro pro Bank. Da würde bei 400 Bänken im Schömberger Wald schnell eine ordentliche sechsstellige Summe zusammenkommen.
Verlust an Attraktivität
„Das Verschwinden der Bänke im Wald ist eine Bankrotterklärung für unsere Gesellschaft. Wir nehmen uns allen die Möglichkeit, die Natur zu genießen und dort auch zur Ruhe zu kommen. In einem touristischen Gebiet wie dem Schwarzwald ist das ein Verlust an Attraktivität und Lebensqualität. Wir müssen dringend eine Lösung finden gegen diese bürokratische Überregulierung“, sagt der Abgeordnete Mack.
Das sei ihm ein Herzensanliegen, weil gerade in seinem Wahlkreis zahlreiche Kommunen einen hohen Waldanteil haben. Sie ständen vor der schwierigen Aufgabe, Sicherheit zu gewährleisten und zugleich dem Erholungsbedürfnis der Waldbesucher nachzukommen. Hinzu käme der Klimawandel. Dürren und Extremwetterereignisse wie Stürme erhöhten das Risiko durch abgestorbene Bäume und Äste.
Grundsätzlich erfolgt das Betreten eines Waldes laut Pressemeldung auf eigene Gefahr. So sei es im Landeswaldgesetz geregelt. „Für Erholungseinrichtungen im Wald wie beispielsweise Wanderbänke, Spiel- oder Fitnessgeräte gilt diese Regelung allerdings nicht“, sagt Bürgermeister Leyn. Die Folge: Waldbesitzer könnten bei Unfällen, die durch herabfallende Äste verursacht werden, haftbar gemacht werden – gegebenenfalls sogar strafrechtlich.
Leyns Lösungsvorschlag sei eine gesetzliche Anpassung, die auch die Nutzung der Erholungseinrichtungen im Wald auf eigenes Risiko einschließt. „Eine klare gesetzliche Regelung gilt es auf jeden Fall zu prüfen. Das könnte Rechtssicherheit für alle schaffen“, sagt Mack. Die angekündigte Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes als Rahmen für die Landeswaldgesetze liege aufgrund des Ampel-Aus aber gegenwärtig auf Eis.