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Birkenfeld -  08.06.2020
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Gegen Corona-Verordnungen verstoßen: Freispruch für drei Mitarbeiter von Müller Fleisch

Birkenfeld. Die Männer sollen trotz Verbot mit der S-Bahn von Birkenfeld nach Pforzheim gefahren sein. Die Frage vor Gericht war: Wurden die rumänischen Arbeiter über die Verbote aufgeklärt?

Für sein Urteil brauchte Richter Philipp Hauenschild am Pforzheimer Amtsgericht keine Bedenkzeit. Er sprach gestern ohne zu Zögern drei Mitarbeiter des Birkenfelder Schlachtbetriebs Müller Fleisch von der Anklage frei, wissentlich gegen die Corona-Verordnungen für die Mitarbeiter des Betriebs verstoßen zu haben.

Vom Ordnungsamt waren die rumänischen Männer im Alter von 32, 40 und 52 Jahren am 21. April an der Birkenfelder S-Bahn-Haltestelle – ohne Mundschutz und ohne Abstand auf einer Bank sitzend – kontrolliert worden. Anschließend sind sie mit der S-Bahn in ihre Wohnungen nach Pforzheim gefahren. Die Frage im Gerichtssaal war: Kannten die Arbeiter die Regeln?

Diese sind am 17. April vom Landratsamt Enzkreis explizit für die Arbeiter erlassen worden, die auf dem Gelände von Müller Fleisch arbeiten – egal, ob sie direkt bei der Firma oder Subunternehmen angestellt sind. Nach der Verordnung dürfen sich die Arbeiter nur am Arbeitsplatz oder in ihrer Wohnung aufhalten, dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und müssen drinnen wie draußen einen Mundschutz tragen.

Der bei Müller Fleisch für das Personal zuständige Angestellte gab vor Gericht an, dass bei ihm die Verordnung am Montag, 20. April, eingegangen sei. Diese hätte er dann am selben Tag an die Subunternehmer weitergeleitet – auch an die Firma, bei der die drei Männer angestellt sind. Nur einen Tag später sind diese an der Haltestelle kontrolliert worden. „Das war alles sehr kurzfristig“, gibt der Chef der Subunternehmerfirma vor Gericht an.

Mehr lesen Sie am 9. Juni in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: eg