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Enzkreis -  11.09.2025
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Geldstrafe: Angeklagter weist Körperverletzung zurück, aber Ex-Freundin mit großen blau-schwarzen Blutergüssen

Pforzheim/Enzkreis. „Zwischen Himmel und Hölle“, sei die Beziehung mit dem Angeklagten gewesen, so schilderte es seine Ex-Freundin am Donnerstag vor Richter Philipp Hauenschild am Pforzheimer Amtsgericht. Angeklagt war der 42-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Laut Anklage von Staatsanwältin Wiederrecht soll er am 26. Dezember 2023 seine 44-jährige Freundin durch die Wohnung geschleift, sie auf dem Bett gewürgt und ihr mit Wucht den Kopf auf die Tischplatte geschlagen haben.

Polizei - Symbolbild
Ein Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verklagt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Blutergüsse, blaue Flecken und großer schwarzblauer Bluterguss am Kinn

Sie erlitt zahlreiche Blutergüsse, blaue Flecken und einen großen schwarzblauen Bluterguss am Kinn, die im Helios-Klinikum festgestellt wurden – und die die Polizei fotografiert hatte. Auf Strümpfen war die Frau in jener Winternacht aus der Wohnung des Mannes geflüchtet. Ihre Freundin, eine Krankenschwester, riet ihr dringend, Anzeige zu erstatten. Auf der Anklagebank saß am gestrigen Donnerstag jedoch ein, eigenen Aussagen zufolge, reines Unschuldslamm, das „noch nie eine Frau geschlagen“ habe, „und es auch nie tun würde“.

Angeklagter: nur verbale Auseinandersetzung

Es habe nur eine verbale Auseinandersetzung gegeben. Worüber, daran konnte er sich nicht erinnern. An den ganzen Tag konnte er sich nicht entsinnen. „Und woher hat die Frau die blauen Flecke gehabt?“, wollte der Richter wissen. „Harter Sex“, mutmaßte der Angeklagte. Seine Erinnerungslücken führte er auf Amphetamin-Einnahmen zurück. Auch die ehemalige Freundin zeigte Erinnerungslücken. Man habe gegessen, getrunken, Glühwein oder Jägermeister, dann erinnere sie sich nur noch an den Aufschlag auf der Küchenplatte. Sie habe gedacht, dass sie sterbe. Von einer „Schlägerei durch die ganze Wohnung“ sprach sie, alles andere war offensichtlich in gnädiges Dunkel gesunken. Bei Traumata sei das häufig der Fall, habe ihr ein Psychologe erklärt.

Staatsanwältin von Zeugin überzeugt

Für die Staatsanwältin war klar, dass die Zeugin ohne jeden Belastungseifer die Wahrheit gesagt habe. Das wenige, an das sie sich erinnerte sei aber „starker Tobak“.

Geldstrafe von 3000 Euro

Sie beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt also 2000 Euro.

Der Angeklagte äußerte sich „schockiert“. Er habe nichts getan, sei unschuldig. Richter Hauenschild glaubte ihm nicht und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 3000 Euro. Auch er vertraue den Aussagen der Frau, begründete er, deren Aussage zu den Lichtbildern der Polizei passe.