Gemeinderat dreht an Gebührenschraube: Aber nicht alles in Königsbach-Stein steigt zum Jahreswechsel
Königsbach-Stein. Es ging um Wasser, um Bestattungen und um die Nutzung von Hallen: In seiner jüngsten öffentlichen Sitzung am Dienstagabend hat sich der Königsbach-Steiner Gemeinderat intensiv mit Gebühren befasst und einige Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die Geldbeutel von Bürgern und Vereinen haben werden.
Unter anderem hat das Gremium beschlossen, dass die zentralen Abwassergebühren zum Jahreswechsel leicht steigen sollen: bei der Schmutzwassergebühr von bisher 2,14 Euro auf künftig 2,23 Euro pro Kubikmeter Frischwasser und bei der Niederschlagswassergebühr von bisher 63 Cent auf künftig 76 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche. Leicht erhöht werden zum Jahreswechsel auch die Frischwassergebühren – und zwar von aktuell 1,95 auf 2,15 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühr für den normalen, mit Abstand am meisten verbauten Haushaltszähler sinkt dagegen von bisher 2,80 Euro auf künftig 2,74 Euro pro Monat. Bei den Abwasserzählern liegt in Abhängigkeit von der Zählergröße die neue Monatsgebühr zwischen einem und 1,11 Euro. Veränderungen gibt es auch bei den Friedhofsgebühren, über die ab dem Jahreswechsel ein Kostendeckungsgrad von 55 Prozent erreicht werden soll.
In Zahlen ausgedrückt, bedeutet das unter anderem, dass ab dem neuen Jahr die Benutzung der Friedhofshalle 290 statt bisher 250 Euro kosten soll. Für Verstorbene, die älter als zehn Jahre sind, erhöhen sich die Bestattungsgebühren von bisher 590 auf künftig 700 Euro, für Beisetzungen von Urnen im Erdgrab von 220 auf 290 Euro. Die Überlassung eines Reihengrabs kostet in Zukunft 2800 Euro – und damit in etwa so viel wie bisher. Ein Urnenreihengrab wird mit 1510 Euro künftig 50 Euro weniger kosten als bisher. Mit der Neukalkulation der Gebühren wurde auch die Friedhofsatzung geändert. Was unter anderem zur Folge hat, dass die Ruhezeit für Kindergräber nun 25 statt bisher 15 Jahre beträgt. Laut Daniela Stadie vom Bauamt ist für das kommende Jahr auf beiden Friedhöfen ein eigenes Grabfeld für Sternenkinder geplant.
Eine Änderung erfährt auch die Gebührenordnung für die Benutzung der Sporteinrichtungen, der Königsbacher Festhalle und des Steiner Feuerwehrhauses. Hintergrund ist die geplante Neuordnung der Umsatzsteuer, die zum Jahreswechsel für die Turnhallen an der Königsbacher Johannes-Schoch-Schule und an der Steiner Heynlinschule einen Wechsel ins Privatrecht nötig macht. Der Stundensatz soll aber unverändert bleiben und weiterhin 5,11 Euro betragen. Ein Preis, in den die Umsatzsteuer bereits integriert ist. Für die Vereine wird die Hallennutzung also nicht teurer.
