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Schömberg -  23.01.2025
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Genauer hingeschaut: Das Warten auf die halbe Million für die Charlottenhöhe beginnt

Schömberg. Für 500 000 Euro hat die Charlottenhöhe ihren Eigentümer gewechselt – mal wieder. Nun bleiben die Fragen, wer er ist, ob und wann er bezahlt und was mit der ehemaligen Lungenheilanstalt passiert.

Brand Charlottenhöhe
Für 500.000 Euro hat die Charlottenhöhe ihren Eigentümer gewechselt – mal wieder. Nun bleiben die Fragen, wer er ist, ob und wann er bezahlt und was mit der ehemaligen Lungenheilanstalt passiert. Foto: Meyer (Archivfoto)

Seit Mittwochmorgen um 10.11 Uhr hat die ehemalige Lungenheilanstalt Charlottenhöhe zwischen Schömberg und Calmbach einen neuen Eigentümer (die PZ hat berichtet). Dass es bei der dritten Zwangsversteigerung auch wieder Interessenten gegeben hatte, ist nicht überraschend. Doch die Frage, die auch die vielen Zuschauer bewegt hat, die im Sitzungssaal des Calwer Amtsgerichts die Versteigerung verfolgt haben, ist: Was passiert jetzt dort oben? Und passiert überhaupt etwas?

Der Mann, der bei der Zwangsversteigerung das Höchstgebot in Höhe von 500 000 Euro abgegeben hat, hat dies als Vertreter für einen Investor aus Bielefeld getan. Einen Kontakt zu ihm wollte sein Vertreter nicht vermitteln, der neue Eigentümer bleibt also weitestgehend im Dunkeln.

Wenn man im Internet nach diesem sucht, gibt unter dem Namen einen Treffer: In einem sozialen Netzwerk findet man einen Eintrag, in dem ein Mann mit diesem Namen erklärt, er fühle sich in den Feldern des „Innovationsmanagements“ zu Hause und seine besondere Stärke sei es, Ereignisse zu verändern, lange bevor diese sich verwirklicht haben. Bei Berufserfahrung steht, er sei selbstständiger Ingenieur mit Doktorgrad. Mehr Informationen findet man auf Anhieb nicht.

Dennoch: Im Schömberger Rathaus ist man auch am Tag nach der Zwangsversteigerung „vorsichtig optimistisch“. Kämmerer Ralf Busse, der gemeinsam mit Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn und dem Fachanwalt Johannes Kneer von der Kanzlei Ladenburger beim Termin in Calw selbst anwesend war, erklärt gegenüber der PZ:

„Wir haben nach dem Termin noch mit dem Bevollmächtigten gesprochen. Sobald der Kaufpreis bezahlt ist, wollen wir uns gerne mit ihm und dem Eigentümer zusammensetzen.“

Bis zum Versteigerungstermin seien die beiden Männer für die Gemeinde völlig unbekannt gewesen, es habe im Vorfeld keine Gespräche gegeben. Das Geld müsse vor dem Verteilungstermin, der für den 20. März festgesetzt wurde, bei der Landesoberkasse eingegangen sein. „Wir hoffen, dass wir spätestens Anfang März die Mitteilung bekommen, dass das Geld eingegangen ist“, so Busse.

Nach dem letzten Versteigerungstermin im Juni 2021 hatte zwar der Eigentümer gewechselt, auch hier mithilfe eines Zwischeninvestors, bezahlt hatte dieser die gebotenen 1,3 Millionen Euro aber nie. Sollte das nun auch wieder so kommen, würden die Forderungen der Gemeinde Schömberg wieder als Belastung ins Grundbuch eingetragen – und das Spiel wieder von vorne beginnen.

Was sich am Tag nach der Zwangsversteigerung einige Leser fragen: Muss der Käufer nicht nachweisen, dass er auch wirklich bezahlen kann? Bei einer Zwangsversteigerung ist es so, dass der Ersteigerer zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung hinterlegen muss. Im Falle eines Einfamilienhauses, dessen Verkehrswert beispielsweise bei 600 000 Euro liegt, muss der Ersteigerer also im Vorfeld 60 000 Euro als Sicherheitsleistung erbringen. Da im Fall der Charlottenhöhe der Verkehrswert aber bei einem Euro liegt, war nur eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Cent nötig.

Und noch eine Frage beschäftigt so manchen Leser: Hätte die Gemeinde Schömberg den Zuschlag auch ablehnen können, wenn sie zum Beispiel Bedenken hat, ob der Bieter wirklich bezahlt? Die Gemeinde Schömberg, die den Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt hatte, hat als Gläubiger im verfahren stets den Hut auf. Der Gemeinde ging es im Versteigerungstermin vor allem darum, dass ihre Forderungen in Höhe von mindestens 325 000 alter Schulden plus 40 000 Euro für den Feuerwehreinsatz bezahlt werden. Deshalb hatte Anwalt Kneer auch beim Termin gesagt, dass das Gebot in Richtung einer halben Million Euro gehen müsste. Wenn es bei der jetzigen Zwangsversteigerung nicht zum Zuschlag gekommen wäre, hätte einige Monate später ein Wiederholungstermin angesetzt werden müssen. Bei diesem gibt es dann keine Untergrenzen und das Gericht verweigert den Zuschlag nur dann, wenn das Objekt verschleudert werden könnte.