Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai in Nagold
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) setzt die Satzung der Stadt Nagold zum verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai 2022 außer Kraft. Das teilt die Gewerkschaft Verdi am Mittwoch mit. Somit dürfe der Einzelhandel nicht am Maifeiertag die Geschäfte öffnen. Dies hatte Verdi in einem Eilverfahren beim VGH beantragt und Dienstag Recht bekommen.

Der VGH folgte damit der Begründung von Verdi, dass der verkaufsoffene Sonntag und das damit von der Stadt verknüpfte Event nicht die erforderliche rechtliche Gewichtung hat. Martin Gross, Verdi Landesbezirksleiter: „Die Stadt Nagold wollte gegen alle Widerstände ausgerechnet am 1. Mai, dem Feiertag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einen verkaufsoffenen Sonntag erzwingen. Gut, dass sie jetzt vom VGH die Quittung für diese Provokation erhalten hat. Wir freuen uns, dass am Sonntag nun in Nagold wie im Rest des Landes der Tag der Arbeit so begangen werden kann, wie es sich gehört: Als Feiertag.“
Eine Anfrage bei Verdi im Vorfeld hätte diese Niederlage der Stadt Nagold verhindern können, so Thorsten Dossow, Verdi Geschäftsführer in Mittelbaden-Nordschwarzwald. Vonseiten der Gewerkschaft sei man grundsätzlich bereit, in einem Gespräch mit der Stadt die Möglichkeiten für zukünftige verkaufsoffene Sonntage zu besprechen.