Getöteter Iraker zwischen Herrenalb und Dobel: Zwei Männer wegen Mordes angeklagt
Bad Herrenalb/Dobel/Karlsruhe. Sie sollen im September des vergangenen Jahres einen 47-jährigen Iraker auf der Landstraße zwischen Bad Herrenalb und Dobel erschossen haben: Nun hat die Staatsanwaltschaft Tübingen gegen zwei Männer Mordanklage erhoben.

Am Straßenrand der L340 zwischen Bad Herrenalb und Dobel wurde die Leiche des Irakers im September entdeckt.
Foto: Tilo Keller
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 48-jährigen Syrer und einen 23 Jahre alten Mazedonier. Die eigens eingerichtete Sonderkommission "Tanne" hatte in dem Fall ermittelt, mehr als 135 Spuren und 60 Hinweise ausgewertet und schließlich Mitte Oktober die beiden Beschuldigten gefasst. Aktuell befinden sich die beiden Männer in Untersuchungshaft.
Das wird den Männern vorgeworfen
Ihnen wird vorgeworfen, sich am Abend des 17.09.2018 gemeinsam mit dem späteren Opfer in dessen Fahrzeug auf der L340 zwischen Bad Herrenalb und Dobel befunden zu haben. Hier soll zunächst der 23-Jährige den am Steuer befindlichen 47 Jahre alten Mann überraschend von hinten mit einem Elektroschockgerät angegriffen haben, um dessen Abwehrfähigkeit zumindest zu beeinträchtigen. Dann soll der 48-Jährige aufgrund des gemeinsamen Tatplanes mit dem jüngeren Komplizen mehrmals auf das 47-jährige Opfer geschossen haben. Wie von den beiden gewollt, verstarb das Opfer unmittelbar nach den Schüssen.






Den gemeinsamen Plan, den 47-Jährigen zu töten, sollen die beiden Angeschuldigten gefasst haben, nachdem das spätere Opfer angedroht hatte, Anzeige wegen mehrerer Betrugsstraftaten, an welchen die beiden beteiligt gewesen sein sollen, zu erstatten. Der 23-jährige Angeschuldigte aus dem Landkreis Karlsruhe hat im Ermittlungsverfahren eine Beteiligung an der Tötung eingeräumt. Der 48 Jahre alte Angeschuldigte aus Karlsruhe hat die Tat bestritten.
Strafgesetzbuch sieht lebenslange Haft vor
Einzelheiten hierzu bleiben der Aufklärung in der Hauptverhandlung vorbehalten. In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Tübingen die Tat als gemeinschaftlichen Mord. Sie hält die Mordmerkmale der Heimtücke und der Verdeckungsabsicht für gegeben. Nach der juristischen Definition handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst in feindlicher Willensrichtung ausnützt. Auch ist die Tötung, die begangen wird, um eine andere Straftat, deren Spuren oder den Täter zu verdecken, ein Mord.
Das Strafgesetzbuch sieht für das Verbrechen des Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Wann die Verhandlung startet, ist noch unklar.
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