Glockenkompromiss in Wimsheim sorgt für Kritik: Kirchengemeinde stellt nachts das Läuten ein
Wimsheim. Nach einem einmütigen Beschluss des evangelischen Kirchengemeinderats in Wimsheim herrscht in der Glockenfrage Klarheit. Von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens verzichtet man auf den Stundenschlag. Die dauerhafte Aussetzung soll der Nachtruhe dienlich sein. Der Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Werner Malthaner, sieht den Kompromiss in letzter Konsequenz als positiv, zumal man eigens eine Lärmuntersuchung durchgeführt habe.
Und die habe ergeben, dass nachts der zulässige Grenzwert beim Stundenschlag nicht eingehalten worden sei. Im Gemeindebrief war auf die Umstände hingewiesen worden: „Im Frühjahr wurden die Schallemissionen gemessen. Ein Sachverständiger des evangelischen Oberkirchenrats baute bei optimalen Bedingungen die Messgeräte südlich des Glockenturms auf.“ Malthaner weist auf Anfrage der „Pforzheimer Zeitung“ ferner darauf hin, dass eine lärmtechnische Ertüchtigung der Installation aus Kostengründen nicht infrage gekommen sei. Hierzu waren im Gemeindebrief zunächst die technischen Optionen dargestellt worden: So könne etwa die Stellung der Schallbretter im Kirchturm verändert werden, zusätzlich könnten Reflexionsbretter angebracht oder ein umschaltbares Hammerwerk für die Uhr eingebaut werden. Doch das sei alles zu teuer und löse das Lärmproblem immer noch nicht. Nun gibt es Ärger aus der anderen Richtung. Kritiker melden sich zu Wort und bemängeln, dass mit der Pausenregelung ein Stück Kulturgeschichte den Bach hinuntergegangen sei. Eine PZ-Leserin teilte mit: „Für mich ist eine Welt zusammengebrochen. Ich bin mit den Glockenschlägen aufgewachsen und habe sie nie als Belästigung empfunden.“
Doch die Wimsheimer Kirchengemeinde bleibt wegen der Lärmproblematik bei der Nachtruhe. Ein ähnlicher Fall hatte 2017 in Eisingen für Wirbel gesorgt. Kritiker der dort eingeführten Nachtruhe hatten ein Bürgerbegehren gefordert. Doch der Gemeinderat hatte das Ansinnen zurückgewiesen. Es könne nicht sein, dass über ein rechtswidriges Ziel abgestimmt werde, denn die Grenzwerte würden nicht eingehalten.
