Gemeinden der Region
Mühlacker -  07.05.2020
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Gottesdienste finden wieder statt – wenn auch deutlich abgespeckt: Reaktionen aus Mühlacker

Enzkreis/Mühlacker. Die Landesregierung hat das aufgrund der Corona-Pandemie erlassene Verbot von Versammlungen insoweit gelockert, dass nun auch wieder Präsenzgottesdienste möglich sind.

„Es ist erfreulich, dass das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen gestoppt werden konnte“, schreibt Mühlackers evangelischer Dekan Jürgen Huber in einer Mitteilung an die Presse. „Allerdings bleibt die Gefahr von Ansteckungen und auch von einer Wiederzunahme der Infektionszahlen bestehen. Auch weiterhin gilt es, soziale Kontakte zu minimieren. Das hat Auswirkungen darauf, wie die jetzt wieder möglichen Präsenzgottesdienst gefeiert werden können.“

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg habe deshalb in Abstimmung mit den anderen Religionsgemeinschaften und der Landesregierung einen ausführlichen Maßnahmenkatalog erstellt. In ihm werde festgehalten, was die Kirchengemeinden bei der Feier von Gottesdiensten beachten müssen, um neue Ansteckungen zu vermeiden.

Zutritt nur mit Maske

So ist abhängig von der Größe für jede Kirche eine Höchstzahl von Besuchern festzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass diese mindestens zwei Meter Abstand zueinander halten. Ein Ordnungsdienst hat dafür zu sorgen, dass nicht mehr Personen als vorgesehen den Gottesdienstraum gelangen und dass diese nur die ausgewiesenen Plätze einnehmen. Die Gottesdienstbesucher dürfen die Kirche nur mit Gesichtsmasken betreten. Um eventuell auftretende Infektionsketten nachvollziehen zu können, muss in geeigneter Weise festgehalten werden, wer in welchem Gottesdienst in der Kirche mitgefeiert hat. Am Eingang der Kirche müssen Desinfektionsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen, außerdem sind Türgriffe, Bänke und Stühle regelmäßig zu desinfizieren. Der Ordnungsdienst hat auch dafür zu sorgen, dass das Hineingehen vor und das Verlassen der Kirche nach dem Gottesdienst in geordneter Weise vor sich geht. Händeschütteln ist untersagt.

Mehr lesen Sie am 7. Mai in der „Pforzheimer Zeitung - Region Mühlacker“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: max/pm