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Oberderdingen -  19.04.2022
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Große Nachfrage nach Bauland in Oberderdingen ist ungebrochen

Oberderdingen. Oberderdingens Bürgermeister Thomas Nowitzki gab mit dem Vertreter des Erschließungsträgers von der PEG-Planungs- und Erschließungsgesellschaft GmbH Baden-Württemberg (PEG) aus Mühlacker, Siegfried Gerst, sowie Vertretern der am Bau beteiligten Firmen beim Spatenstich den Startschuss für die Erschließung des Oberderdinger Baugebiets Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße mit insgesamt zwölf Baugrundstücken.

„Wir in Oberderdingen können uns seit Jahren über eine dynamische Entwicklung unserer Gemeinde freuen. Die Gemeinde kommt mit dem Spatenstich im Baugebiet dem großen Interesse nach Bauplätzen in Oberderdingen nach“, betonte Bürgermeister Thomas Nowitzki und fügte hinzu: „Trotzdem ist die Nachfrage leider immer noch größer, als das zur Verfügung stehende Bauland.“ Für das Neubaugebiet am östlichen Ortseingang lagen für die zehn Bauplätze der Gemeinde über 220 Anfragen vor.

Bereits 2018 hat die Gemeinde ein großes Grundstück an der Karl-Fischer-Straße und seither weitere unbebaute, schmale Wiesengrundstücke und ehemaliges Gartenland sowie das Anwesen der Sternenfelser Straße 39 erworben. Der Bebauungsplan ist seit Anfang Juli 2021 rechtskräftig. Auf dem Plangebiet von 1,15 Hektar werden 9.000 Quadratmeter Nettobauland für eingeschossige Bauten geschaffen. Bei Grundstücksgrößen zwischen 450 und 905 Quadratmetern liegt der Quadratmeterpreis für die zehn Grundstücke der Gemeinde Oberderdingen bei 330 Euro.

Die Erschließung des Neubaugebiets erfolgt durch die PEG-Planungs- und Erschließungsgesellschaft GmbH Baden-Württemberg. Die Erschließungs- und Verfahrenskosten belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro und somit auf rund 189 Euro pro Quadratmeter. Alle Grundstücke werden voll erschlossen verkauft. Die Grundstückspreise beinhalten bereits den Wasser-, Kanal- und Kläranschluss sowie eine schnelle Glasfaseranbindung. Ziel ist es, Mitte des Jahres mit den Erschließungsarbeiten fertig zu werden.

Ein artenschutzrechtliches Gutachten sieht ein umfassendes Eidechsenkonzept vor, das auch während der Bauphase umgesetzt wird. Für den Erhalt essenzieller Nahrungshabitate der festgestellten Fledermausarten sind Pflanzmaßnahmen verpflichtend. Demnach werden 40 Streuobstbäume auf Gemeinde- und auch Privatgrundstücken außerhalb des Plangebiets gepflanzt. Außerdem sind weitere Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Autor: pm