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Ispringen -  07.05.2018
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Hauptversammlung des Schützenkreises Pforzheim: Weichen völlig neu gestellt

Ispringen/Enzkreis/Pforzheim. Der Schützenkreis Pforzheim ist die Vereinigung aller Schützenvereine aus dem Enzkreis und der Stadt Pforzheim. Dem 1953 gegründeten Dachverband, zuständig vor allem für sportliche Wettkämpfe, gehören derzeit 20 Schützenvereine mit knapp 3000 Mitgliedern an.

Nachdem der bisherige Vorsitzende Martin Gegenheimer bei der ordentlichen Mitgliederversammlung Ende März für dieses Amt nicht mehr zu Verfügung stand, traf man sich am Samstag im Ispringer Schützenhaus zu einer außerordentlichen Kreishauptversammlung. Themen waren die Neuwahl des Kreisvorstandes sowie die Änderung der Vereinssatzung.

Georg Busch an der Spitze

Georg Busch, der seit 22 Jahren den Kleinkaliber-Schützenverein (KKS) Ispringen leitet, hatte sich bereiterklärt, für das Amt des Vorsitzenden im Schützenkreis Pforzheim (Kreisschützenmeister) zu kandidieren. Unter der Wahlleitung des Ehren-Kreisschützenmeisters Edgar Bulwer konnten die Vorstandsämter einschließlich der Kreisreferenten mit jeweils einstimmigen Wahlergebnissen zügig wie folgt besetzt werden: Vorsitzender Georg Busch, Stellvertreterin Sonja Friese, Schriftführerin Silvia Mayer, Schatzmeister Stefan Kauselmann, Kreissportleiter Axel Jost, Kreisjugendleiter Wolfgang Nebel, Kreisdamenleiterin Silvia Meyer, Kassenprüfer Jürgen Diernberger. Neu wurde die Funktion eines Beisitzers als beratendes Mitglied im Kreisvorstand aufgenommen. Andreas Brodbeck wird diese Aufgabe übernehmen und sich mit den Fragen des Datenschutzes befassen. Als Kreisreferenten wurden gewählt: Petra Schneider (Bogen), Philipp Lichtenfels (Wurfscheibe) sowie Reinhold Linzner (Vorderlader und Altersreferent).

Einstimmig beschloss die Hauptversammlung die Neufassung der Satzung des Schützenkreises mit wesentlichen Änderungen. So wurde die Amtszeit des Gesamtvorstandes von vier auf zwei Jahre verkürzt, wobei jedes Jahr quasi eine Hälfte des Vorstandes gewählt wird. Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten wurde in die Satzung aufgenommen. Geändert wurde auch die Ehrungsordnung. So ist die Ernennung zum Kreisehrenmitglied künftig nicht mehr an die Dauer der Mitgliedschaft beim Schützenverein gebunden. Entscheidend für eine Ernennung ist nun vielmehr, dass sich der Betreffende außergewöhnliche und hervorragende Verdienste um das Schützenwesen erworben hat. Die Mitgliedsvereine können entsprechende Anträge stellen. Geändert wurde auch, dass bei der Auflösung des Schützenkreises das Vereinsvermögen nicht mehr der Stadt Pforzheim, sondern dem Sportkreis zur treuhänderischen Verwaltung übertragen wird.

Autor: Manfred Schott