Hirsau-Ausbrecher kommen mit relativ milder Strafe davon
Tübingen/Calw-Hirsau. Am Ende galten die beiden Angeklagten dem Landgericht Tübingen dann doch wohl nur als Mitläufer. Zwei der vier Ausbrecher, die im April vorigen Jahres in Hirsau aus dem Klinikum Nordschwarzwald ausgebrochen waren, sind am Freitag zu relativ milden Haftstrafen verurteilt worden.
Weil Ausbruch an sich nicht strafbar ist, stellte sich der Großen Strafkammer die Frage, inwieweit und wie schwer sich die beiden bei der spektakulären Flucht aus dem Zentrum für Psychiatrie der Körperverletzung, des Raubes, der Nötigung oder Freiheitsberaubung schuldig gemacht hatten. Bis auf Details waren ein knapp 37-jährige Mann aus dem badischen Landesteil und ein 33 Jahre alte Tschetschene geständig. Sie hatten sich auch entschuldigt bei Pflegerin und Pfleger, die sie gemeinsam mit den zwei Rädelsführern in jener Nacht überrumpelt hatten.
Dass das Quartett eine Überzahlsituation für die Fluchtpläne abgepasst hatte, stand für Staatsanwalt Simon Müller fest. Einen minderschweren Fall wollte er auch für dieses Duo nicht sehen, das bereits im Morgengrauen am Bahnhof Hirsau wieder gestellt und festgenommen wurde.
Der Ankläger beantragte Haftstrafen von eineinhalb Jahren, bei dem – inzwischen zum dritten Mal ausgebrochenen – schwer drogenabhängigen Badener noch zwei Monate mehr. Die Große Strafkammer verhängte für den Tschetschenen schlussendlich eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, sein Mitangeklagter bekam ein Jahr und drei Monate Haft.
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