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Prozess (Gericht) -  11.05.2026
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«Horrorhaus»: Haftstrafen für deutsche Eltern in Spanien

In einem Haus voller Müll entdeckt die spanische Polizei drei verwahrloste Kinder. Wie die deutschen Eltern ihr Verhalten erklärten – und wie die Justiz nun urteilt.

«Horrorhaus»-Prozess gegen deutsche Eltern in Spanien
Die Eltern müssen den Kindern auch eine finanzielle Entschädigung zahlen. (Archivbild) Foto: Jorge Peteiro/Europapress/dpa

Medien veröffentlichten erschütternde Details, die ein Sprecher der Polizei in Oviedo auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. «Die Kinder waren schmutzig, in Schlafanzügen und schwer vernachlässigt», hieß es. Sie seien auch «deutlich unterernährt» gewesen. Das Haus sei «überall mit Müll übersät» gewesen, «selbst unter den Betten». Man habe dort inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze gefunden.

Achtjährige konnten weder lesen noch schreiben

Die Kinder hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen, und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft. «Wir haben drei Minderjährigen das Leben zurückgegeben. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in diesem Land passieren könnte», sagte Einsatzleiter Lozano.

Die Zwillinge konnten nach dem Bericht der Ermittler weder lesen noch schreiben. Alle drei Kinder waren demnach unbeweglich, gingen gebückt und hatten Schwierigkeiten, Treppen zu steigen. Einen Arzt hatten sie zuletzt 2019 in Deutschland gesehen. Die Eltern sollen die gesundheitlichen Probleme der Familie selbst diagnostiziert und behandelt haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei auch große Mengen verschiedener Medikamente ohne ärztliche Verschreibung.

Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Es werde nach der Verurteilung unter anderem erwogen, sie zur Adoption freizugeben, sagte eine Justizsprecherin.

Die Behörden hatten nach eigenen Angaben zeitweilig geprüft, ob die Eltern der Mutter die Vormundschaft für die Kinder übernehmen könnten, nachdem das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hatte. Diese Option erwies sich jedoch als wenig praktikabel, da die Großeltern in die USA zurückgekehrt seien. Weitere Angehörige konnten bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden.

© dpa-infocom, dpa:260511-930-65710/4

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