In Geldwäsche-Verdachtsfall um Kontrolle von Pforzheimer Fußballern geht es um 50 Millionen Euro
Pforzheim. 50 Millionen Euro sind viel Geld. Und selbst der Generalstaatsanwaltschaft erscheint dieser Betrag in jenem bundesweit für Schlagzeilen sorgenden Fall von Wirtschaftskriminalität, mit dem sie es gerade zu tun, hat bemerkenswert. Gemeinschaftliche gewerbsmäßige Bandenhehlerei sowie gemeinschaftliche Geldwäsche lautet der Vorwurf, wegen dem zwei Edelmetallhändler aus dem Raum Pforzheim nun seit gut einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzen.
„50 Millionen sind auch in diesem Deliktsbereich nach unserer Einschätzung eine hohe Gesamtsumme“, hat Oberstaatsanwalt Eckhard Maak die „Pforzheimer Zeitung“ auf die Bitte um eine Einordnung des Betrags wissen lassen. Maak der sich fürs Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart äußert, wies allerdings daraufhin, dass es schwierig ist, Vergleiche zu ziehen. „Da es sich bei der hiesigen Geldwäsche-Bekämpfungseinheit um eine relativ junge Einrichtung handelt, fehlen uns (...) für eine datenbasierte Einordnung die eigenen Vergleichsverfahren aus der Vergangenheit“, hielt Maak pflichtbewusst fest. Besagte Einheit wurde erst vor gut einem Jahr geschaffen.
Dass sich die Taskforce Finanzkriminalität in dem Fall, der mit einer Flughafenkontrolle einer Delegation um die Fußballer des damaligen Verbandsligisten GU-Türkischer SV Pforzheim in Verbindung steht, glänzend bewährt habe, hatte Baden-Württembergs neuer Justizminister Moritz Oppelt erklärt, als vergangenen Donnerstag bekannt geworden war, dass die Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.
Nun ist es an der Wirtschaftskammer des Landgerichts Mannheim zu entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht. Doch für Oppelt scheint die Sache im Grunde schon klar zu sein.
„Fälle im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind oft komplex und in ihrem vollen Ausmaß nicht sofort erkennbar. Das zeigt auch dieser Fall. Aus einem Bargeldschmuggel sind inzwischen Ermittlungen zu einer umfangreichen Bandenhehlerei im Millionenbereich geworden. Das veranschaulicht das Motto der Ermittler, dem sich die Taskforce Finanzkriminalität verschrieben hat: ‚follow the money‘, denn schmutziges Geld hinterlässt Spuren“.
Aus Sicht von Oppelt sind die Ermittlungen schnell und stringent erfolgt. Auch das sei „ein Erfolg der Taskforce“. Es zeige sich somit, dass Baden-Württemberg damit richtig liege, nunmehr auf ein „interdisziplinäres Spezialistenteam“ zu setzen.
Erheblich zurückhaltender gibt sich die Generalstaatsanwaltschaft. So teilte sie auf die Frage, ob gegen weitere Funktionäre des Vereins beziehungsweise sogar gegen Fußballer Ermittlungen laufen, am Montag lediglich mit:
„Aus Gründen der Identifizierbarkeit können keine weiteren Informationen zu den Beschuldigten abgegeben werden.“
Laut der Pressemitteilung der vorherigen Woche gibt es gegen 27 Personen, die im Februar vor dem Abflug in ein Trainingslager kontrolliert wurden, Ermittlungen wegen Geldwäsche. Klar ist, dass die Strafverfolger annehmen, dass die Edelmetallhändler planten, die sichergestellten 217.830 Euro in die Türkei zu schaffen. Da jeder Reisende an sich bis zu 10 000 Euro ohne Weiteres ausführen darf, sollen die beiden Männer mit deutscher beziehungsweise türkischer Staatsbürgerschaft, denen nun lange Haftstrafen bevorstehen könnten, Mitglieder der Reisegruppe als Kuriere eingespannt haben.
Doch viel eher als jenen 27 droht ein paar anderen Personen Ungemach und zwar den laut Generalstaatsanwaltschaft neun Personen, die im engeren Sinne in die den beiden Hauptverdächtigen zur Last gelegten „kriminellen“ Umtriebe eingebunden gewesen sein sollen. Den Erkenntnissen der Ermittler zufolge hatte das in U-Haft sitzende Duo ja gestohlenes Edelmetall gekauft und „zur Verschleierung der Herkunft“ eingeschmolzen. Die Rede ist von 190 Fällen. Tatort könnte eine Halle im Landkreis Calw gewesen sein.
Eine der für die Öffentlichkeit spannenden Fragen ist, vor welchem Hintergrund es am Samstag, 7. Februar, zu der Kontrolle kam. So wäre ja denkbar, dass in der Vergangenheit auf ähnliche Weise illegal erlangtes Geld ins Ausland geschafft wurde. „Vergleichbare Vorfälle seien „nicht Gegenstand der Anklage“, teilt die Generalstaatsanwaltschaft knapp mit. Sie will sich erst einmal nicht „zum näheren Tathergang bei den Geldwäschehandlungen“ äußern. Interessant ist der Zusatz „vor der Hauptverhandlung“. Für die Generalstaatsanwaltschaft steht also offenbar außer Frage, dass es zu einem Prozess kommen wird. Freilich wäre es verwunderlich, würde sie Zweifel an den Ergebnissen monatelanger eigener Arbeit durchblicken lassen – und das obwohl ja der Justizminister öffentlich nicht mit Lob spart.
Gleichwohl kann eine Gerichtsverhandlung immer noch zu anderen Erkenntnissen führen.
Der Verein ist derweil aus dem Spielbetrieb ausgeschieden. Der Insolvenzverwalter hat ihn im Sommer stillgelegt.
