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Höfen -  08.12.2020
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Jagdhundehalter kommen in Höfen besser weg, Kampfhundebesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen

Höfen. Für erhöhten Gesprächsbedarf hat die Anpassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2021 in der jüngsten Sitzung des Höfener Gemeinderates gesorgt.

Laut Mustersatzung sollen künftig geprüfte Jagdhunde von der Hundesteuer befreit werden. Dieser Empfehlung folgte der Gemeinderat zwar, erörterte jedoch, welche Kriterien erforderlich sind. Das Gremium hat sich nun dazu entschieden, Hunde, die eine anerkannte Jagdhundeprüfung abgelegt haben und bei deren Besitzern eine eigene Jagdpacht, oder zumindest die Beteiligung an einer Jagdpacht nachgewiesen werden kann, künftig von der Hundesteuer zu befreien.

Die Steuer für Kampfhunde hingegen wurde deutlich auf 535 Euro im Jahr angehoben. Auch der Begriff „Kampfhund“ wurde in der Satzung präzisiert. Laut Verwaltung gibt es derzeit keine registrierten Kampfhunde in Höfen. Allerdings, so Bürgermeister Heiko Stieringer, habe eine kürzlich durchgeführte Kontrolle ergeben, dass es mindestens einen nicht gemeldeten Kampfhund gebe.

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Autor: kun