Gemeinden der Region
Straubenhardt -  12.11.2020
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Jugend hat die Wahl

Straubenhardt. Die Gemeinde Straubenhardt informiert über Formalitäten zur Wahl Jugendgemeinderats.

Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hat die Gemeinde Straubenhardt auf die Wahl des Jugendgemeinderats vom 22. bis 26. Februar 2021 hingewiesen. Diese wird demnach ausschließlich online durchgeführt. Es sind neun Jugendgemeinderäte zu wählen. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens am 20. Januar in den Rathäusern Conweiler, Feldrennach, Schwann oder in den Wilhelm-Ganzhorn-Schulen Conweiler schriftlich einzureichen oder können per Mail an jugendgemeinderat@straubenhardt.de geschickt werden. Wählbar in den Jugendgemeinderat ist, wer am letzten Wahltag der Wahlwoche (26. Februar 2021) zwischen 13 und 19 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz in Straubenhardt hat.

Die Bewerbung muss enthalten: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Schule oder Berufsbezeichnung, eigenhändige Unterschrift (bei noch nicht Volljährigen die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten). Der Bewerbung soll zudem ein Foto beigefügt werden.

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Straubenhardt haben sowie auswärtige Schüler der Wilhelm-Ganzhorn-Schulen Conweiler im genannten Alter. Stichtag ist auch hier der letzte Wahltag.

Autor: bel