Gemeinden der Region
Kieselbronn -  01.11.2018
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Kanalsanierungen in Kieselbronn sind keine Kostenfalle mehr

Kieselbronn. Die Gemeinde Kieselbronn hatte 1997 von der damals neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, für Kanalleitungen vom Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze Kostenersatz zu erheben. Auf Antrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat nun, diese Regelung rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres zu ändern. Laut Abwassersatzung fallen derzeit Herstellung, Erneuerung, Veränderung, sowie die Beseitigung und die Unterhaltung dieser Anschlussleitungen unter diese Regelung.

Wie Kämmerer Wolfgang Grun berichtete, musste im Sommer erstmals nach über 20 Jahren ein Anlieger für die Instandsetzung einer solchen Grundstücksanschlussleitung Kostenersatz leisten. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Regelung für den Grundstückseigentümer eine – vermutlich damals vom Gemeinderat nicht beabsichtigte – Härte darstellt. Laut Grun seien die Kosten für eine Kanalreparatur beispielsweise im Vergleich zur Instandsetzung der Trinkwasserleitung deutlich höher. Der Kanal liege tiefer und eine Sanierung erfordere ein viel größeres Bauumfeld. Außerdem würden viele Gebäudeversicherer keinen Schutz für die außerhalb des Grundstücks liegenden Ableitungen bieten. Und auch die wenigen anderen sind nach Gruns Erkenntnissen nicht kostendeckend.

Laut Grun ist es Aufgabe der Gemeinde, die wirtschaftliche und finanzielle Überforderung der Abgabepflichtigen zu vermeiden. Dies gelte für Risiken oder Kosten, die ein Einzelner nicht abschätzen, beeinflussen oder absichern kann. Die Verwaltung schlug vor, die bisherige Kostenerstattungsvorschrift aus der Abwassersatzung zu streichen. Die Kosten anfallender Reparaturen für Kanalanschlüsse im Straßenbereich sollen künftig in die Kalkulation der Abwassergebühren mit einbezogen werden. Dies entspräche auch dem Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg. Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung einstimmig.

Autor: Manfred Schott