Keltern hat das Thema Winzerhalle falsch angepackt - Darum kassierte die Gemeinde vor Gericht eine Niederlage
Keltern/Karlsruhe. Karlsruher Verwaltungsgericht begründet, warum sie Keltern im Rechtsstreit um Ellmendinger Winzerhalle nicht folgt.
Das Verwaltungsgericht unterstreicht, was vor einigen Wochen auch schon in Kurzform mitgeteilt und berichtet worden war: „Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ist rechtswidrig.“ Mittlerweile, so das Gericht auf Anfrage der „Pforzheimer Zeitung“, sei überdies den Streitparteien die 20-seitige, schriftliche Begründung zugegangen. Eine Kopie liegt auch der Redaktion vor. Das Urteil vom 23. Juli mit dem Aktenzeichen 9 K 1027/18 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. „Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragen.“ Weder die Gemeinde, noch die betroffene Winzerin waren am Freitagnachmittag nach Eingang der Pressemitteilung für eine Stellungnahme erreichbar.
Der von der Klägerin eingelegte Widerspruch wurde vom Landratsamt Enzkreis zurückgewiesen. Die hierauf erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dagegen Erfolg.
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe führt in ihrer Urteilsbegründung aus, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtswidrig sei und die Klägerin in ihren Rechten verletzt werde. Die beiden von der Gemeinde herangezogenen Rechtsgrundlagen seien jeweils nicht geeignet, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu begründen. Hinsichtlich der diesbezüglichen Satzung, so das Gericht, sei folgendes festzustellen: Hierfür sei es erforderlich, dass die Gemeinde damit städtebauliche Maßnahmen verfolge. Das sei nach Auffassung der Kammer aber nicht der Fall.
