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Urteile -  28.06.2023
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Kind muss Sex filmen: Haftstrafen für Mutter und Radsportstar Gregor Braun

Zum Schutz des missbrauchten Mädchens war sogar für die Plädoyers und die letzten Worte die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Aber dann sprach der Vorsitzende Richter Dirk Hornikel mit deutlichen Worten im Landgericht Tübingen am späten Nachmittag das Urteil: Der einstige Radprofi Gregor Braun und seine zeitweilige Geliebte müssen ins Gefängnis.

Sechsjährige Tochter musste Sex filmen - Paar vor Gericht
Anwälte, Angeklagte und Richter stehen vor dem Beginn eines Prozesses im Landgericht. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Staatsanwalt Friedrich Fauser hatte den beiden drei Tatkomplexe vorgeworfen, die zumindest die Mutter des heute 16-jährigen Mädchens im Prozess eingeräumt hatte. Das ungleiche Paar – der zweifache Olympiasieger von Montreal ist 67 Jahre alt, die Frau erst 35 – hatte das Kind nicht nur zu den Sex-Treffs in den Wald bei Berneck mitgenommen, sondern sich beim Verkehr im umgebauten Van auch von dem Mädchen mit der Videokamera filmen lassen. Zudem hatte die Mutter sich von der Tochter bei der Selbstbefriedigung filmen und fotografieren lassen und selber Fotos vom Geschlechtsteil des Kindes in aufreizenden Posen angefertigt.

Zum Missbrauch angestiftet

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Ex-Radsportstar seine Freundin zu diesem schweren Missbrauch angestiftet und für die Dateien extra bezahlt. Dafür muss er für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Filmen im Van konnte das Gericht nur in einem eingestandenen Fall als erwiesen erachten. Es wäre als einfacher Missbrauch für sich genommen mit einem Jahr geahndet worden, wobei das Dabeisein des Kindes allein keine Straftat gewesen wäre, so Hornikel.

Die Mutter, die selbst aus schwierigsten Verhältnissen stammte, als Kind schwer missbraucht worden war und mit der Erziehung ihrer Tochter und der Pflege der dementen Oma überfordert war, muss vor allem wegen der Nacktaufnahmen durch und von dem Kind für drei Jahre und neun Monate in Strafhaft. Einen Teil der Vorwürfe hatte die Anklage am Vormittag zurückgenommen, weil aus den Aussagen des Mädchens, das zu Beginn erst sechs vielleicht sogar erst vier Jahre alt gewesen war, letztlich keine Sicherheit über Zeitraum, Häufigkeit und genaue Zahl der Taten erlangt werden konnte.

Doch ließ der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung keine Zweifel an der Verwerflichkeit der Taten, die er „monströs anmutende Sachverhalte“ nannte, die „sprachlos“ machten. Dem Mädchen sei „die Kindheit geraubt und jedes Urvertrauen genommen“ worden. Wenn die Mutter beteuert habe, die Tochter sei nie gezwungen worden, so sei die Angeklagte „so was von auf dem Holzweg“, sagte Hornikel

Mutter verdiente am Leid

Dass es ohne die Anstiftung des einstigen Radprofis nie zu diesen Taten gekommen wäre, auch das hielt der Kammervorsitzende für erwiesen. Dass Gregor Braun nach der Strafbarkeit des Geschehens gegoogelt und seiner Freundin zusätzliches Geld für die Bilder, Filme und die Anwesenheit des Kindes bezahlt habe, mache das klar. Für die angeklagte Mutter bedeutete das auch den Tatbestand des gewerbsmäßigen Herstellens und Verbreitens von Kinderpornografie, auch wenn die Dateien nie an eine weitere Öffentlichkeit gelangt und von Gregor Braun auch vereinbarungsgemäß gelöscht worden waren.

Die 16-jährige Tochter, die mit zwölf Jahren bei einer Pflegefamilie Zuflucht gesucht, sich vor zweieinhalb Jahren an einen Wohngruppen-Betreuer gewandt und sich dann der Kripo und einem Ermittlungsrichter offenbart hatte, nannte der Richter nicht nur eine „enorm glaubwürdige Zeugin“, sondern auch „unglaublich tapfer“ in einer „unglaublichen Belastungssituation“ im Zeugenstand. Diese Belastung habe dem Mädchen ohne volles Geständnis beider Angeklagten nicht erspart werden können.

Hohe Haftempfindlichkeit

Für die 35-jährige Mutter und den inzwischen von Renten lebenden Radstar hatte das Gericht strafverschärfende (den Missbrauch, die Vernachlässigung und Misshandlung der eigenen Tochter) und strafmildernde Umstände wie die Teilgeständnisse und die bisherige strafrechtliche Unbescholtenheit berücksichtigt. Dem herzkranken und depressiven einstigen Olympiasieger, der vor wenigen Wochen einen Suizidversuch unternommen hatte, als auch seiner Mitangeklagten, die inzwischen einen zweijährigen Sohn hat, wurde „hohe Haftempfindlichkeit“ zugebilligt.

Das Strafmaß entsprach im Wesentlichen den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage (vom Rechtsvertreter der Tochter) und dem Verteidiger der Mutter. Der Verteidiger Gregor Brauns allerdings hatte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe, in den meisten Punkten sogar Freispruch gefordert. Das Gericht bejahte auch einen grundsätzlichen Schmerzensgeldanspruch des Mädchens.

Autor: Martin Bernklau