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Remchingen -  19.06.2026
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Kita und Co.: Das ändert sich für Remchinger Familien

Remchingen. Gegen die Einführung einer Ganztagsgrundschule hat sich der Remchinger Gemeinderat bereits in seiner vergangenen Sitzung entschieden und auch in der jüngsten Zusammenkunft am Donnerstagabend standen die jüngsten Einwohner im Mittelpunkt. Das Fazit: Eltern werden für die Betreuung ihrer Kinder in den kommenden Jahren tiefer in die Tasche greifen müssen – und erhalten auch keine Rückerstattung mehr, wenn Betreuungszeiten ausfallen. Das wird sich im Detail ändern:

Remchingen Campus Begehung
Die Kinderbetreuung wird für Eltern in Remchingen teurer – auch im neuen Campus. Röhr Foto: Röhr

Kitagebühren steigen:

Die Elternbeiträge sollen für das Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 Prozent steigen und im darauffolgenden Jahr um weitere vier Prozent. Der Besuch der Regelgruppe (30 Stunden die Woche) für Kinder ab drei Jahren kostet dann monatlich zunächst 166 Euro, später 173 Euro. Bisher waren 159 Euro fällig. In den Ganztagsgruppen steigt der Preis von 400 Euro, über 418 Euro, auf 435 Euro. Die Verwaltung beruft sich auf Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen, die diese Erhöhung aufgrund von Kostensteigerungen empfohlen hätten. Der Kostendeckungsgrad habe in Remchingen im Jahr 2024 bei knapp 16 Prozent gelegen, betont die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. Empfohlen seien 20 Prozent. Gleich bleiben wird dagegen der Zuschlag für unter Dreijährige in altersgemischten Gruppen. Der Gemeinderat hat sich gegen eine Erhöhung entschieden – möglicherweise allerdings nicht ganz freiwillig. Kurt Ebel hatte als Stellvertreter für die fehlende Bürgermeisterin Julia Wieland angekündigt, zunächst über eine Erhöhung auf 75 Prozent abstimmen zu lassen. Dann las er aber überraschend doch zuerst jenen Beschlussvorschlag vor, bei dem der Zuschlag unverändert bei 50 Prozent bleiben soll. Die Mehrheit stimmte – ob nun absichtlich oder unwissentlich – dafür.

Änderungen in der Benutzungsordnung:

Gemeinsam mit deren Leiterinnen hat die Verwaltung die Benutzungsordnung für die Kindergärten überarbeitet. Die wesentlichste Änderung: Bei Kürzungen der Betreuungszeiten bis hin zur Schließung der Kita bekommen die Eltern künftig keine Rückerstattung der bezahlten Gebühren mehr. Die Argumentation: die zeitaufwendige Abwicklung sein unverhältnismäßig hoch gegenüber der meist einstelligen Rückerstattung. Zudem wurde die Abholung durch Geschwisterkinder neu geregelt. In der neu gefassten Benutzungsordnung heißt es, dass eine schriftliche Erklärung der Eltern zur Abholung des Kindes durch eine Person unter 12 Jahren nicht akzeptiert werden muss.

Höhere Kosten für Schulkindbetreuung:

Auch die Gebühren für Kernzeit-, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung wird zum kommenden Schuljahr um 4,5 Prozent angehoben. Mit einer knappen Mehrheit hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, dass dies für alle Module gelten soll. Also auch für jenes, bei dem im Februar entschieden wurde, die Betreuungszeit um eine halbe Stunde auf 16 Uhr zu kürzen. Die Verwaltung hatte für dieses Modul auch eine geringere Anpassung (um zwei Prozent) oder gar Aussetzung der Erhöhung zur Diskussion gestellt. Das hätte bei den 80 angemeldeten Kindern Mindereinnahmen in Höhe von 1920 beziehungsweise 4800 Euro ausgemacht.