Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe
Mit dem Heizungsgesetz wollte die Ampel Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen. Es hagelte Kritik - nicht nur am Inhalt, auch am Gesetzgebungsprozess. Eine Klage scheiterte nun in Karlsruhe.
Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen - und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Worum ging es beim alten Heizungsgesetz?
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab aber umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.
Was kritisiert der Kläger?
Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, «sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit», sagt er. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein «extremer Fall von vielen».
Wie lief das Gesetzgebungsverfahren ab?
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten «Leitplanken» festhielten - ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. Unionspolitiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.
Was sagte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren?
Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat. Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
Worum ging es in Karlsruhe?
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: «Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?», wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: «Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?»
Wie hat das Gericht entschieden?
Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. «Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits», sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe aber nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)
Wie ist der Stand beim Heizungsgesetz?
Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes. Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen - ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht - und verwarf die Klage.
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