Kommunale Statistikstelle zeigt: So deutlich sind die Mieten in Pforzheim gestiegen
Pforzheim. Die Mieten in Pforzheim sind in den vergangenen beiden Jahren um 7,8 Prozent gestiegen. Dies geht aus dem neuen Mietspiegel hervor, den die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim erstellt hat und der ab 1. April gültig ist. Erstmalig ist der neu erschienene Mietspiegel auch kostenfrei online verfügbar.
Die Zahlen sind das Ergebnis einer Befragung der Kommunalen Statistikstelle in den mietspiegelrelevanten Haushalten. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Pforzheim beträgt demnach nun 7,78 Euro je Quadratmeter. Da es sich bei dem diesjährigen Mietspiegel um eine Fortschreibung handelt, sind alle bislang gültigen Mieten gleichermaßen um 7,8 Prozent gestiegen. Die durchschnittlichen Mieten liegen demnach zwischen 7,28 Euro in der Baualtersklasse vor 1948 und 10,14 Euro für die Wohnungen ab 2015.
Der Entwicklung angepasst
Bei dem Mietspiegel für die Stadt Pforzheim handelt es sich einer Pressemitteilung zufolge um einen qualifizierten Mietspiegel. Diese seien im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland zugrunde gelegt werden.
Um die Mietpreisentwicklung in Pforzheim bestmöglich abzubilden, wurden für die aktuelle Mietspiegelfortschreibung insgesamt 7500 Haushalte in Pforzheim angeschrieben und befragt. Dabei wurde die Stichprobe proportional zu den Haushaltszahlen auf die 15 Pforzheimer Stadtteile verteilt. Befragte konnten den Fragebogen in Papierform oder online ausfüllen.
Der ab 1. April gültige Mietspiegel für Pforzheim fußt zudem auf einer neuen Rechtsgrundlage – dem Mietspiegelreformgesetz. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind demnach verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die neu eingeführte Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter.
Nur freier Markt
Bereits seit dem 1. Januar 2020 wurde zudem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert. In die Mietspiegelauswertung dürfen daher nur Mietverhältnisse einfließen, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte.
Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nur Wohnungen des freien Wohnungsmarkts als „mietspiegelrelevant“ berücksichtigt werden. Nicht zum freien Wohnungsmarkt zählen beispielsweise Wohnungen, die von Freunden und Verwandten vergünstigt angemietet wurden, Werks- oder Dienstwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Sozialwohnungen.
